Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten

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Organisationen FER, IGöV, SEV, Pro Bahn, SVI, FRS, VCS, its-ch, ASTAG, TCS asut, USIC, ho-WEKO, SSR, SLV, VFAS, MaaS Global telleriesuisse

Eine Mehrheit befürwortet (JA) das längerfristige Ziel, dass alle Mobilitätsanbieter ihre Vertriebssysteme öffnen sollen. Dies wird u.a. durch den Kundennutzen beim erweiterten Zugang zu Mobilitätsangeboten begründet (TI, UR). Die Öffnung soll die Möglichkeit von Exklusivverträgen (KöV, SO, LU, FR, NW, ZG, SG, NE, VS, UR, OW, SH, SZ, JU, AG, AR, GR, GL, AI, TG, BE) ausschliessen und dem Grundsatz der Reziprozität entsprechen (KöV, SO, LU, FR, NW, ZG, SG, TI, NE, VS, OW, SH, SZ, ZH, JU, AG, AR, GR, GL, AI, TG, BE, GE, BS, BL, SP, Grüne, CVP, FDP, SSV, SGB sowie ein Grossteil der Organisationen). Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden, unter anderem die überwiegende Mehrheit der öV-Branche, ist einverstanden, stellt jedoch die Langfristigkeit in Frage und fordert eine parallele Öffnung, da die Öffnung des Vertriebs aller Mobilitätsanbieter eine zwingende Voraussetzung für eine ganzheitliche Öffnung ist. Die SP und Pro Bahn weisen darauf hin, dass die Gegenseitigkeit des Datenaustauschs ab der Öffnung der öV-Vertriebssysteme gewährleistet sein muss.

Die WEKO regt eine Nutzen-Kosten-Abschätzung an, da sich die Frage stellt, ob eine Öffnung der Vertriebssysteme aller Mobilitätsanbieter aus wettbewerblicher Sicht wünschenswert ist, weil nicht auszuschliessen ist, dass gewisse Mobilitätsdienstleistungen aufgrund der geografischen Lage oder anderer Faktoren nur beschränkt für multimodale Verkehrsketten geeignet sind und den Unternehmen mit der Öffnung des Vertriebssystems Mehrkosten aufgebürdet werden. Grundsätzlich sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen von weiteren Mobilitätsanbietern möglichst wettbewerbsneutral gestaltet werden.

TEILWEISE wird die Frage insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen kontrovers beurteilt. Mehrere Teilnehmende bezweifeln, ob der öV und Dritte gleichbehandelt werden können, da privatwirtschaftliche Unternehmen nicht von den gleichen Vorteilen profitieren wie der subventionierte öV. Aus diesem Grund sollen Dritte ihre Vertriebssysteme freiwillig und nicht in jedem Fall öffnen müssen (SGV, its-ch, ASTAG, FRS, TCS, VFAS). Es wird die Situation bemängelt, dass ungleich lange Spiesse zu anderen Voraussetzungen zwischen den öV-Unternehmen und Drittanbietern führen (SGV). Für eine ganzheitliche Öffnung müssen für alle die gleichen Bedingungen gelten.

Die Antwort NEIN gründet ebenfalls auf der Ansicht der unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Es wird festgehalten, dass privatwirtschaftliche Anbieter mit Daten als Firmenkapital nicht komplett gleichbehandelt werden können, wie die öV-Branche, da letztere in einem regulierten Markt tätig ist (VD, economiesuisse, USIC, asut, hotelleriesuisse). Economiesuisse, asut und hotelleriesuisse sind der Ansicht, dass die Offenlegung von systemrelevanten Daten und Vertriebssystemen bei den Privaten freiwillig erfolgen soll und wird, da es in der Privatwirtschaft eindeutig ein Interesse an einem funktionierenden Mobilitätsmarkt mit interoperablen Angeboten gibt. Die Interoperabilität soll höchstens durch eine minimale Regulierung (technische Standards, Schnittstellen bei Daten und Vertriebssysteme, physische Schnittstellen Infrastruktur) sichergestellt werden, wenn der freiwillige Ansatz in der Praxis versagt.