Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten

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3.4. Fragen zur Anpassung der Datenbearbeitung durch öV-Unter-

nehmen

Frage 5a): Sind Sie damit einverstanden, dass für die öV-Unternehmen nicht mehr das Datenschutzrecht für Bundesorgane, sondern für private Personen gelten soll – sofern sie nicht hoheitlich handeln und dabei die Rechte oder die Freiheit von Personen einschränken?

Grundtenor

80 Antworten sind zu dieser Frage eingegangen. Über zwei Drittel (56 von 80) der Teilnehmenden befürworten, dass für die öV-Unternehmen nicht mehr das Datenschutzrecht für Bundesorgane, sondern für private Personen gelten soll. Eine Minderheit (16 von 80) lehnt diese Regelung teilweise ab und fordert Anpassungen (Streichung 2. Satz Art. 19a Abs. 1 VE-PBG) oder dass der Datenschutz ganzheitlich u.a. im Rahmen einer Datenschutzfolgeabschätzung zu überprüfen ist. Ganz abgelehnt wird diese Regelung von einer sehr kleinen Minderheit (8 von 80) unter anderem mit dem Hinweis auf die unklaren Auswirkungen und das geschmälerte Schutzniveau der reisenden Personen.

Anpassung Datenschutzrecht 100% 00 32

90%16

1 80% 310

4

8 70% 0 60%1

50%2

40%20

56 1913

30%

2

20%

10%

0%

Total Kantone pol. Parteien Dachverbände öV-Branche Organisationen

Ja/Gut Nein/Schlecht Teilweise

Im Einzelnen

Ja Teilweise Nein

Kantone KöV, BE, GL, BS, BL, AR, TG, GE, JU, ZH, SZ, NE VD, UR, OW

AG, SH, LU, FR, NW, ZG, SG, VS, TI,

SO, GR

Parteien SP, CVP

Dachverbände SSV, SGB SGV economiesuisse öV-Branche öV-Verbünde, Libero, SOB, TPF, VBZ, VöV, LITRA, ch-direct,

tnw, ZVV, VVL, engadin mobil, SBW, PostAuto, RhB, SBB,