Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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Mit JA befürwortet eine klare Mehrheit eine gesetzliche Pflicht zur Öffnung der Vertriebssysteme für weitere Mobilitätsanbieter, dies vor allem im Sinne der Gleichbehandlung (Grundsatz der Reziprozität) (TI, NE, VS, UR, SH, JU, AG, AR, GL, TG, BE, VD, SP, CVP, SSV, SG, VCS, SEV, Pro Bahn). Die Pflicht zur Öffnung für weitere Mobilitätsanbieter wird von der öV-Branche und dem Kanton Zürich als zwingende Voraussetzung angesehen. Die SOB ist der Ansicht, dass dies sinnvoll ist, wenn sich die Branchenregelungen zur vollständigen Öffnung der öV-Vertriebsinfrastruktur als nicht umfassend erweisen und schlägt vor, dass die Öffnung dann für Angebote von weiteren Mobilitätsanbietern zwingend ist, die öffentliche Daten und/oder öffentliche Dienstleistungen, z.B. des öV, integrieren. Einige Teilnehmende weisen darauf hin, dass zur Öffnung für weitere Mobilitätsanbieter gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssen. Das PBG wird dafür als nicht geeignet eingeschätzt (OW, GE,
Grüne). MaaS Global betont, dass die gesetzliche Verpflichtung in besonderer Weise helfen kann, um multimodale MaaS-Lösungen zu erstellen und ein wirksames Instrument darstellt, um insgesamt ein nachhaltiges Verkehrssystem zu gewährleisten.
TEILWEISE stimmen die WEKO, der Kanton Basel-Stadt und die SVI dieser Regelung zu. Für die WEKO müssen die Auswirkungen einer gesetzlichen Verpflichtung auf die davon betroffenen Mobilitätsanbieter und die Volkswirtschaft geprüft werden und gleichzeitig wären auch die Auswirkungen anderer gangbarer Varianten zu prüfen, wie z.B., dass die freiwillige Teilnahme an der allgemeinen Vertriebsplattform für private Mobilitätsanbieter an die Bedingung der Öffnung ihres Vertriebssystems geknüpft wird. Der Kanton Basel-Stadt und der SVI möchten die Verpflichtung auf jene Mobilitätsanbieter beschränken, die staatliche Unterstützung erhalten oder die als Mobilitätsvermittler auf die öV-Vertriebsinfrastruktur zugreifen.
NEIN sagt knapp ein Drittel der Teilnehmenden, da diese Verpflichtung einen erheblichen bzw. ungerechtfertigten Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstelle. Oft wird die Ansicht geäussert, dass privatwirtschaftliche Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht per se gleichbehandelt werden können wie staatlich subventionierte öV-Unternehmen (TCS, KöV und 9 Kantone). Die KöV und weitere Kantone vertreten die Ansicht, dass, um das Ziel der Vorlage zu erreichen, interessierte Anbieter für multimodale Angebote (darunter fallen auch die Transportunternehmen), möglichst keine Wettbewerbshindernisse antreffen sollen. Economiesuisse, asut, die HKBB und hotelleriesuisse stellen in Frage, ob ein solcher Eingriff überhaupt verfassungskonform wäre (Wirtschaftsfreiheit, Verhältnismässigkeit etc.).