Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten

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Einige Teilnehmende geben zu dieser Frage an, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilbar ist, da keine ausreichenden Erfahrungen in der Praxis vorliegen (KöV, SO, LU, FR, NW, ZG, SG, TI, UR, SH, AG, AR, GL, TG, GE, VVL, SVI).

Mit JA äussert sich etwas mehr als der Hälfte der Teilnehmenden zustimmend. Sie sind damit der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf die Schutzinteressen der Reisenden bezüglich Personendaten wahrt. Der Kanton Jura, verlangt, dass anonymes Reisen weiterhin möglich ist. Verschiedene Teilnehmer aus der öV-Branche (u.a. VöV, LITRA, PostAuto, SBB, TVDK) verweisen darauf, dass alle Personen die anonym reisen wollen, das heute schon können und auch in Zukunft tun können, zum Beispiel mit einem unpersönlichen SwissPass. Sie weisen darauf hin, dass die Branche zurzeit ein internes Reglement rund um den Datenschutz für die gesamte öV-Branche erarbeitet. Verschiedentlich wird festgehalten, dass soweit die Erhebung von besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen für die Personenbeförderung und den Betrieb oder für die Sicherheit der Reisenden, des Betriebs oder der Infrastruktur erforderlich ist, die Erhebung und Speicherung dieser Daten zulässig ist, nicht jedoch für weitere Zwecke (SP, Pro Bahn, VBZ, FRC).

TEILWEISE einverstanden ist eine kleine Minderheit. Diese Minderheit fordert eine Konkretisierung des Datenschutzes, bzw. verlangt, dass nur die nötigsten Basisdaten erhoben werden sollen - während weitere Daten, wie beispielsweise Bewegungsdaten, nicht erhoben werden sollen (BE, VD).

Das NEIN einer relevanten Minderheit wird unterschiedlich begründet. Vereinzelt wird angemerkt,

dass grundsätzliche Unsicherheiten in Bezug auf die Verwendung der Daten der Fahrgäste bestehen (NE, ZH, sowie rund die Hälfte der öV-Branche). Andere fordern eine Datenschutzfolgeabschätzung (ZH, VBG, VZO, SZU, öV-Verbünde, ZVV, engadin mobil, BeoAbo, tnw, A-Welle, Libero, ZSG). Privatim sieht grossen Handlungsbedarf in Bezug auf Sachdaten sowie Vertrieb und verlangt aus diesem Grund das Schutzniveau für die betroffenen Personen zu halten und nicht herabzusetzen.