Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden
Vereinzelt wird die Ansicht vertreten (SGB, SEV, Grüne), dass sich Nutzende jederzeit und bei allen Angeboten ohne Preisgabe ihrer Daten über hindernisfreies Reisen informieren und Tickets kaufen können müssen. Dieses Prinzip ist für alle Anbieter und Vermittler gesetzlich zu verankern. IGöV Ostschweiz betont die nicht-digitalen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden. Die Nutzung beziehungsweise die Verweigerung von digitalen Angeboten ist altersunabhängig. Es ist wichtig, dass der Zugang zu den Produkten nicht nur digital, sondern auch analog verbindlich gewährleistet ist.
Keine Ausweitung auf privatwirtschaftliche Mobilitätsanbieter
Für economiesuisse, USIC, asut und hotelleriesuisse handelt es sich bei dieser Vorlage um politische Vorgaben an staatsnahe Unternehmen in einem regulierten Markt. Daher darf die Pflicht nicht auf weitere privatwirtschaftliche Mobilitätsanbieter übertragen werden. MaaS Global vertritt die Ansicht, dass die Anforderungen nicht für multimodale Apps gelten soll, da bei einem digitalen Angebot die Erstellung eines anonymisierten Tickets schwer vorstellbar ist.
Zugriff auf Informationen
Aus Sicht der Strassenverbände bedeutet diskriminierungsfrei, dass auch Dritte Zugriff auf sämtliche Informationen der öV-Branche (z.B. Art und Zeit, Verspätungsmeldung, Zugsausfälle, Sonderzüge) haben und die Kundenbearbeitung ihrer Kunden selber vornehmen können (FRS, ASTAG, TCS,
VFAS).