Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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Frage 5d): Haben Sie weitere Anliegen im Rahmen des Datenschutzes?
43 Teilnehmende haben weitere Anliegen im Rahmen des Datenschutzes geäussert. Ihre Anliegen beziehen sich auf die Kontrolle und Sanktionen im Rahmen des Datenschutzes, den Umgang mit personenbezogenen Daten, die Regelung im PBG sowie die Revision des Datenschutzgesetzes.
Kontrolle und Sanktionen
Die KöV und die Kantone SO, LU, FR, NW, ZG, SG, OW, AG, VD sowie der VVL verlangen, dass die Datenverarbeitung und –Nutzung der Anbieter durch ein geeignetes Organ überwacht und rechtswidriges Verhalten (z.B. Datenmissbrauch) mit Sanktionen bestraft wird. Dem FRC ist es wichtig, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte regelmässig konsultiert wird und die Rückmeldungen verbindlich gelten, wenn Probleme festgestellt werden.
Umgang mit personenbezogenen Daten
Der Kanton Schwyz äussert Bedenken über die Herangehensweise der Vorlage. Die Vorlage soll nicht versuchen, die in Zukunft miteinander kompatiblen Systeme sicher zu machen, sondern vielmehr die von den entsprechenden Datenbearbeitungen betroffenen Personen umfassend vor unberechtigter Datenbearbeitung schützen. Er hält zudem ausdrücklich fest, dass nicht immer mehr Daten der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet werden sollen. Bei der Bereitstellung von Mobilitätsdaten kommt den Gemeinden und Kantonen als Urheber oder Besitzer dieser Daten eine entscheidende gestalterische Rolle zu. Deshalb müssen die Gemeinden und Kantone auch in einem geeigneten Mass miteinbezogen werden. Personenbezogene Daten dürfen nicht auf Vorrat hin bearbeitet werden, weil man sie in Zukunft vielleicht für einen bestimmten noch unabsehbaren Zweck brauchen könnte.
Der SP und Pro Bahn ist es wichtig, dass durch die geplanten Änderungen im PBG das Datenschutzniveau der Kundinnen und Kunden gegenüber dem geltenden Recht nicht gesenkt wird. Zudem ist der Schutz von besonders schützenswerten Personendaten wichtig. Der SGB und der SEV fordern ein Verbot der kommerziellen Nutzung von personenbezogenen Daten ausserhalb des Zwecks der Mobilitätsdienstleistungen sowie der privaten Gewinnabschöpfung bei der zweckmässigen Nutzung von personenbezogenen Nutzerdaten. Der Kanton Waadt betont, dass der Zugang zur Nova-Plattform für Dritte ausschliesslich zu Verkaufszwecken zu nutzen ist. Weitere Daten dürfen Dritten nicht zugänglich sein. AGILE.CH fordert den Austausch der Daten so auszugestalten, dass der Datenschutz insbesondere für Menschen mit Behinderung jederzeit gewährleistet ist. Die Daten über den medizinischen Gesundheitszustand müssen von Daten über persönliche Bedürfnisse für den Transport klar getrennt werden.
Spezialgesetzliche Regelung im PBG
Der Kanton Schaffhausen erachtet eine vertiefte Prüfung notwendig - bezüglich der Grundzüge der zulässigen Datenbearbeitung und darüber, ob die Rechte der betroffenen Personen spezialgesetzlich im PBG geregelt werden müssen. Teile der öV-Branche finden es angezeigt, den Datenschutz im Rahmen einer umfassenden Regulierung der multimodalen Mobilität vertieft zu überprüfen und allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu evaluieren. Im Vorfeld einer allfälligen gesetzlichen Regelung zur multimodalen Mobilität mit einer Öffnung der Vertriebsinfrastrukturen sollte daher eine Datenschutzfolgeabschätzung durchgeführt werden und deren Ergebnis in die Gesetzgebung einfliessen (SZU, VZO, ZSG, öV-Verbünde, ZVV, engadin mobil, BeoAbo, tnw, A-Welle, Libero).
Regelung Datennutzung
Der VBZ empfiehlt, auch die technischen Fragen der Datennutzung bei der multimodalen Mobilität zu regeln, namentlich deren Standardisierung, Abgreifbarkeit und Maschinenlesbarkeit (Automatisie-