Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 47Fedlex · Ergebnisbericht
Neue Angebote / Gesamtverkehrssystem
Die Kantone Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Uri und Glarus gehen davon aus, dass die Vorlage auf grosses Interesse stossen wird und neue Angebote auf den Markt kommen werden. Auch der Kanton Bern teilt diese Ansicht, erwartet aber wenig Wirkung von der Unterstützung des Aufbaus von Daten- und Vertriebsinfrastrukturen. Der SVI sieht nachfrageseitig ein hohes Potenzial in der Vorlage, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des öV, zum Brechen von Verkehrsspitzen durch Verlagerung des Verkehrs auf verschiedene Verkehrsmittel, zur Entlastung von Verkehrsträgern sowie zugunsten eines effizienteren und erschlosseneren Netzes. Die VBZ geht davon aus, dass durch die Öffnung der öV-Vertriebssysteme mehr Innovationen im Bereich von multimodalen Angeboten zu erwarten sind und sich damit gleichzeitig die Nutzung der öV-Vertriebsinfrastruktur durch Dritte erhöht, was zu einem Mehraufwand und erhöhter Komplexität in Bezug auf die Rollenverteilung und Kostenteilung bei den KTU führt. Der SVI weist darauf hin, dass die Bestrebungen des Bundes zu einer höheren generellen Nachfrage führen werden, was Auswirkungen auf die gesamte Verkehrsinfrastruktur haben dürfte, indem Strasse und Schiene stärker belastet werden und höhere Kosten und ein erhöhter Energieverbrauch entstehen. Hier sind der Gesetzgeber und die Infrastruktureigentümer und –betreiber aufgefordert, entsprechend entgegen zu wirken. Die LITRA merkt an, dass bedacht werden muss, welcher Anteil der Wertschöpfung bei welchen Marktteilnehmern verbleibt und genau festgelegt werden muss, wer in welchem Rahmen zur Finanzierung und zum Betreiben der im öV allgemein zugänglichen Kundeninformations- und Vertriebsinfrastruktur beiträgt. Der Kanton Basel-Stadt rechnet kurzfristig nicht mit einer markanten Marktausweitung, da Dritte über den öV-Ticketteil kaum etwas verdienen können, weil die Anpassung der Provisionsregelung durch die Branche dies verhindern wird. Er geht aber davon aus, dass sich mittelfristig eine multimodale Plattform entwickeln wird, extern oder branchenintern. Ob die öV-Branche gemeinsam einsteigt oder einzelne öV-Unternehmen diesen Markt bearbeiten werden, ist seiner Ansicht noch offen. Die öV-Branche wäre aber prädestiniert, eine zentrale Rolle zu spielen. Der Kanton Genf erwartet nur wenig Auswirkungen, da sich die Regelung nur auf die öV-Unternehmen bezieht, diese im anvisierten Thema bereits fortgeschritten sind und über die nötigen Strukturen verfügen, um die Rahmenbedingungen zu definieren. Er sieht die Vorlage nur als Katalysator zur Zurverfügungstellung der Daten des öV. Er beurteilt den vorliegenden Entwurf für zu eingeschränkt und erachtet es für wichtig, rasch die weiteren Mobilitätsanbieter einzubeziehen, um die Reziprozität sicherzustellen. Die öV-Branche (VZO, PostAuto, VBG, VZO, SZU, öV-Verbünde, ZVV, engadin mobil, BeoAbo, tnw, A-Welle, Libero, ZSG) befürchtet, dass Fehlanreize bei der Mobilitätsnutzung entstehen könnten, wenn sich die Mobilitätsvermittler auf Dienstleistungen mit möglichst hohen Margen fokussieren, die den politischen Verkehrszielen zuwiderlaufen.
Entwicklung von multimodalen Mobilitätsplattformen unter Beteiligung aller Mobilitätsanbieter braucht Zeit
Verschiedene Kantone, wie Tessin, Obwalden, Appenzell Innerhoden oder Aargau sowie FER erachten eine rasche Umsetzung bzw. Konkretisierung der öV-Vertriebsöffnung über Branchenregelungen für sinnvoll und vergleichsweise einfach realisierbar, während sich die Öffnung der Daten- und Vertriebssysteme von öV-externen Mobilitätsanbietern deutlich schwieriger gestalten und mehr Zeit beanspruchen wird. Auch der Kanton Thurgau ist der Ansicht, dass die verordnete Öffnung der Daten- und Vertriebssysteme von öV-externen Mobilitätsanbietern anspruchsvoll wird, hinsichtlich der Gleichbehandlung der öV-Unternehmen aber unabdingbar ist. Der SSV weist daraufhin, dass die Vorlage auf der Voraussetzung basiert, dass alle ihre eigenen Angebote in den Angebotspool einbringen. Ob sich multimodale Mobilitätsplattformen entwickeln werden, wird sich weisen. Andernfalls ist eine Anpassung der Regulierung in Betracht zu ziehen.