Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten
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Frage 5c): Welche konkreten Vorstellungen haben Sie bezüglich der diskriminierungsfreien Angebote, welche die öV-Unternehmen für das Reisen mit bzw. ohne Angaben von Personendaten vorsehen müssen?
73 Teilnehmende haben ihre konkreten Vorstellungen bezüglich diskriminierungsfreier Angebote der öV-Unternehmen angegeben (vgl. nachfolgende Ausführungen).
Anonyme Angebote
Eine Mehrheit ist der Ansicht, dass es heute, wie auch in Zukunft anonyme Angebote geben soll (KöV, der Grossteil der Kantone, öV-Branche, VCS). Der Kauf von Einzelbillets soll auch weiterhin ohne die Angaben von Personendaten möglich sein. Insbesondere rund die Hälfte der Kantone fordert darüber hinaus, dass ein Basissortiment von Fahrausweisen verfügbar sein soll, bei dem die grundlegenden Personendaten zwar bekannt sind, die Bewegung der Reisenden aber nicht aufgezeichnet wird (bspw. Halbtax). Der SGV hält fest, dass auf Verlangen der Kundinnen und Kunden Reisen ohne Datenbearbeitung anzubieten sind. Der SSV hält fest, dass falls die heute bekannten Fahrausweise langfristig einem modernen, voll elektronischen Kontrollsystem widersprechen, als Ergänzung zu Angeboten mit Aufzeichnung von Personendaten auch komplett anonyme Abos zu entwickeln sind. Auch der Kanton BS ist der Ansicht, dass die Branche aufgefordert ist, anonyme Abos zu entwickeln. Von rund einem Drittel der Stellungnahmen, wird ein anonymer Swisspass erwähnt (Köv und 9 Kantone, SP,
SSV, VCS, Pro Bahn, FRC und IGöV Ostschweiz und rund ein Drittel der öV-Branche). Letzere, u.a. LITRA, VöV und ch-direct, hält fest, dass es nach der Einführung von papierlosem Ticketing neben dem heutigen SwissPass einen anonymen SwissPass geben wird. SOB, zb und TPG unterstützen Lösungen, die den anonymen Kauf des Grundangebots des öV-Sortiments ermöglichen. Ihre Lösungsansätze sind, die Einführung eines anonymen elektronischen Prepaid-Tickets, die Einführung von papierlosen Billettautomaten, die Zusammenarbeit mit Verkaufsstellen Dritter und einfache Billettautomaten, die nur ein begrenztes Sortiment verkaufen.
Preisvorteile für personalisiertes Reisen
Verschiedene Teilnehmende halten fest, dass Kundinnen und Kunden keinen unverhältnismässigen Aufwand und keine preisliche Benachteiligung in Kauf nehmen müssen sollen, um anonym reisen zu können (KöV, SO, LU, FR, NW, ZG, SG, TI, NE, VS, UR, OW, SH, SZ, JU, AR, GL, TG, BE, GE, VD, BS, FRC, SVI). Verschiedentlich wird angemerkt, dass personalisierte Streckenkarten vorbehalten bleiben sollen (SGB, SEV, Grüne). Auch der Kanton Basel-Landschaft ist der Ansicht, dass Einzelfahrausweise, Mehrfahrtenkarten und im Voraus bezahlte unpersönliche Monats- und Jahresabonnemente ohne Angabe von Personendaten und ohne Mehrkosten bezogen werden können sollen, während für alle weiteren Fahrausweise und Kombiangebote eine Ermittlung der Personendaten legitim ist, so auch bei den oben erwähnten Fahrausweisen im Falle einer Rabattierung. Der Kanton Basel-Stadt erachtet die Formulierung im Art. 19 Abs. 1bisVE-PBG als zu starr. Preisvorteile für «Mengenrabatte», persönliche Abonnemente oder für eine nachträgliche «Best-Price»-Abrechnung sollen zulässig sein. Der Kanton Basel-Stadt und verweist auf den Erläuterungsbericht Kap. 1.2.7 letzter Absatz. Die Formulierung im Gesetzestexts soll so angepasst werden, dass sie den Spielraum aus den Erläuterungen aufnimmt.
Andere Teilnehmende vorwiegend aus der öV-Branche (ZH, AG, VBZ, VBG, SZU, VZO, ZSG, SBW, öV-Verbünde, ZVV, engadin mobil, BeoAbo, tnw, A-Welle, Libero, its-ch, ZSG) sehen es als unrealistisch an, dass anonymes Reisen völlig diskriminierungsfrei möglich sein wird. Gewisse Vorteile, (z.B. Rabatt-Angebote) werden bekannte Fahrgäste gegenüber anonym Reisenden immer haben. Die Bestimmung scheint daher aus dieser Sicht praktisch nicht umsetzbar. Der tnw fügt als Beispiel hinzu, dass im tnw-Verbundgebiet die Abonnemente durch die öffentliche Hand für ansässige Personen gezielt vergünstigt werden, was auf anonymer Basis nicht möglich wäre.