Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/89: Multimodale Mobilitätsdienstleistungen · 60 Seiten

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rung). Zum Schutz der Personendaten sollen zwei getrennte Datenstämme (personenbezogenen Daten und nicht personenbezogene Daten) vorgegeben werden. Von Anfang an soll klar sein, welche Daten open data sind und welche nicht.

Die SBB und die zb sind der Ansicht, dass die Anpassung von Art. 19 VE-PBG auch zu einer Änderung von Art. 16a EBG führen muss.

Revision Datenschutzgesetz

FER und Privatim verweisen auf die laufende Revision des Datenschutzgesetzes. Im Zuge der Anpassungen des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Schweiz, insbesondere auch die Individualrechte der betroffenen Personen, gestärkt. Die Vorlage ist derzeit bei den Eidgenössischen Räten hängig. Die Diskussion einer Systemänderung für die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs wird deshalb als verfrüht erachtet.

Gleichbehandlung aller Mobilitätsanbieter

Die IGöV Ostschweiz verlangt, dass beim Thema Datenschutz für alle Anbieter die gleichen Regeln gelten.