Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/91: Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
Weitere Punkte
Die VKM merkt an, dass die Erläuterung zu Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c nicht korrekt sei. Die aktuelle Gebühr betrage 12.50 Franken, und nicht 15 Franken.
2.7 Technische und praktische Umsetzung
Technische Lösung
AG, GE, VD, VS, FER und VKM bedauern, dass die vorgeschlagene Lösung nicht über das verfügbare Tool NAVIG, das die Gemeinden bereits für Schweizer Identitätsausweise nutzen, umgesetzt werden könne. AG und VKM halten fest, dass die vorgesehene technische Lösung keine Dezentralisierung erlaube. So müssten die Erfassungsgeräte und das Personal in einigen Kantonen verdreifacht werden. Dieser Zusatzaufwand lasse sich insbesondere bei EU/EFTA-Staatsangehörigen nicht decken, da die Gebühren für diese Personen begrenzt seien.
BS, SGV und SSV fragen sich, ob eine Dezentralisierung möglich sei. Es sei nicht klar, ob die Gemeinden das NAVIG-System nutzen können. Im entsprechenden Absatz im erläuternden Bericht sei nicht erwähnt, welches Instrument eine Dezentralisierung erlauben würde. SGV und SSV erachten eine Klärung dieses Punktes, der finanzielle Auswirkungen hat, als wichtig. Der SSV ist der Ansicht, dass eine Meldung an die Gemeinde und zwei Wochen später eine Vorsprache bei den kantonalen Stellen für die Erfassung dem Grundsatz des «One-Stop-Shop» widerspreche. Auch für VSED und VAE ist die vorgeschlagene Lösung nicht benutzerfreundlich. Die betreffenden Personen könnten sich gegenwärtig an die Gemeinden wenden. Künftig müssten sie sich zu einer Erfassungsstelle begeben. Es fehle eine Lösung, die die Kantone miteinander verbinde und die in wirtschaftlicher, administrativer und ökologischer Hinsicht angemessen sei.
Dass EU/EFTA-Staatsangehörige sich zwingend zu einer Erfassungsstelle begeben müssen, sei rechtswidrig angesichts der Lösungen für Schweizerinnen und Schweizer. Hier wäre die Nutzung des NAVIG angemessen. VSED und VAE fragen sich, welche Dezentralisierung im erläuternden Bericht gemeint sei.
Erfassung der Daten von Ausweisen N
FR, JU, NE, TI, VD, VS und VKM fordern, dass bei der Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone nach 140 Tagen in jedem Fall die massgebenden Daten vorgängig in einem Bundeszentrum erfasst werden. TI wünscht, dass die Daten von vorläufig aufgenommenen Personen ebenfalls in den Zentren erfasst werden. Im erläuternden Bericht müsse dies besser zum Ausdruck kommen (S. 5). Die Kantone sollten die betreffende Person nie identifizieren und die massgebenden Daten erheben. VS und VKM beantragen, die Verantwortung der Kantone aus der VZAE zu streichen.
SO begrüsst, dass die Daten in den Bundeszentren erfasst werden. Diese Daten müssten jedoch für die Polizei, die EZV und die kantonalen Migrationsbehörden im ZEMIS zugänglich sein. SGV, SSV, VKM, VSED und VAE fordern ebenfalls, dass die Fotos für die Gemeinden und Behörden, die Personenkontrollen durchführen (Polizei, EZV, Migrationsbehörden), zugänglich sind.
Ausstellung eines Ausweises N
SO wünscht eine Ergänzung von Artikel 71a Absatz 1 Buchstabe b VZAE um zu gewährleisten, dass Personen im beschleunigten Verfahren, die sich in einem Zentrum