Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/91: Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat · 16 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
Gebühr für die Datenerfassung (Art. 8 Abs. 3)
Nach Ansicht von BL, BS, TI, SSV und VKM ist der Arbeitsaufwand für die Erfassung von Foto und Unterschrift nicht wirklich geringer als bei einem biometrischen Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige. Dieser Aufwand werde durch die vorgesehenen Gebühren wahrscheinlich nicht gedeckt. TI und ZG erachten zehn Minuten pro Termin als erforderlich. Alles in allem würde der Mindestbetrag auf eine Erfassungsgebühr von 20 Franken hinauslaufen. TI betont jedoch, dass diese Gebühr nutzlos sei, da sie nur für EU/EFTA-Staatsangehörige erhoben werden könne. SSV und VKM beantragen eine Gebühr von 15 Franken.
Ausgleich der nicht erhobenen Gebühren
Nach Ansicht von AG, VS und VKM vermag die vorgesehene Gebührenerhöhung (von 25 auf 40 Franken) insbesondere bei Änderungen im ZEMIS, die zu keinem neuen Ausweis führen, beispielsweise die Gebühr für die Herstellung des Ausweises, auf die der Bund teilweise verzichtet, das Mehraufkommen nicht auszugleichen. Dies gelte für EU/EFTA-Staatsangehörige, da insgesamt nur 65 Franken erhoben werden können (Ausweis G, L und B). ZH begrüsst, dass der Bund auf diesen Teil der Gebühr verzichtet. Der Kanton fordert, dass das SEM auf den gleichen Teil der für den biometrischen Ausländerausweis erhobenen Gebühr verzichtet, da die Projektkosten bereits amortisiert seien.
AG fordert, dass der Bund auf die bei den Kantonen erhobenen Gebühren für die ZEMIS-Bearbeitung verzichtet. BS, FR, GE, GR, JU, NE, VD, FER und VKM schlagen vor, die Kosten, die nicht auf die EU/EFTA-Bürgerinnen und -bürger oder den Asylbereich übertragen werden können, anderweitig auszugleichen. Gemäss BS, NE, TI, ZG und VKM soll der personelle Mehraufwand durch eine Reduktion des Teils der Bundesgebühr ausgeglichen werden (Art. 10 Abs. 2 GebV-AIG). FR und VKM schlagen vor, die Hälfte des zusätzlichen Personalaufwands für EU/EFTA-Staatsangehörige, der von den Kantonen zu tragen sei, durch eine entsprechende Verringerung des dem Bund zustehenden Teils der eingenommenen Gebühren auszugleichen. GE, VD und FER wünschen, dass als Ausgleich für die Kantone bei allen Transaktionen im System auf die Bundesgebühr ZEMIS verzichtet wird. GR und VKM sind zudem der Ansicht, dass die Kosten der Ausweise für EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger durch die Gebühren nicht gedeckt werden. GR müsse innerhalb von zwei Jahren 30 000 neue Ausweise dieses Typs ausstellen. Der Kanton fordert eine sorgfältige Beurteilung der finanziellen und personellen Auswirkungen sowie eine Kostenübernahme durch den Bund, indem dieser auf die ZEMIS-Gebühren verzichtet. Die VKM verlangt ebenfalls eine Beurteilung der Mehrkosten für die Kantone und eine Übernahme dieser Kosten durch den Bund.
Nach Ansicht von LU ist eine neue Vollzeitstelle für die vorgesehenen Aufgaben zu schaffen. Zudem seien geringere Einnahmen im Umfang von rund 50 000 Franken zu erwarten; dies vor allem deshalb, weil die Ausweise N kostenlos ausgestellt werden und weil Adressänderungen durch die Einwohnerdienste vorgenommen werden. LU beantragt eine Erhöhung der Gebühren.
Gebühr für Duplikatausweise (Art. 8 Abs. 1 Bst. m)
SG und VKM schlagen vor, aufgrund der Herstellungskosten für die neue Karte die Gebühr für Duplikatausweise um 10 Franken zu erhöhen (Art. 8 Abs. 1 Bst. m GebV-AIG).