Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten

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Änderung des Bankengesetzes

die vorhandenen Regelwerke nicht mit den für die damalige Situation geeigneten Instrumenten ausgestattet waren. Als problematisch entpuppten sich vor allem Banken, die zu gross, zu komplex und miteinander zu vernetzt sind, dass sie ohne Gefährdung der Finanzstabilität hätten Konkurs gehen können. Dies hätte die Finanzstabilität gefährdet, weshalb solche Banken seither als systemisch wichtige Banken (Systemically Important Financial Institutions, SIFIs) bezeichnet werden. Zahlreiche Banken mussten in der Krise mit staatlichen Mitteln gerettet werden. In der Konsequenz wurden sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Sanierungs- und Abwicklungsregimes überprüft und überarbeitet.

2.1.2 Internationale Grundsätze

Die Finanzkrise offenbarte, dass die Ziele der internationalen Standards des Financial Stability Forums (FSF) weitgehend nicht erfüllt werden konnten. Dies galt insbesondere für SIFIs. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde das FSF im Jahre 2009 als Financial Stability Board (FSB) neu aufgesetzt und dessen Auftrag mehr auf die Förderung der Finanzstabilität ausgerichtet (vgl. FSB Charter9, Art. 1). Im selben Jahr erhielt der FSB von den G20 den Auftrag, ein internationales Rahmenwerk zur Sanierung und Abwicklung systemrelevanter Finanzinstitute zu erarbeiten. Es legte daraufhin im Oktober 2011 die Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions (KA) vor, die im November 2011 von den G20 als «neuer internationaler Standard für Sanierungs- und Abwicklungsregimes» (New International Standards for Resolution Regimes10) gutgeheissen wurde.

Obwohl die KA ihren Fokus auf global bedeutende SIFIs (Global Systemically Important Financial Institutions, G-SIFIs) legen, dienen sie den Staaten als Leitlinien bei der Ausarbeitung von Abwicklungsregimes im Allgemeinen. Die KA sehen vor, dass die Staaten Behörden errichten und diese mit Instrumenten und Kompetenzen ausstatten, die eine geordnete Abwicklung von Finanzinstituten ermöglichen, ohne dass dafür öffentliche Gelder in Anspruch genommen werden müssen. Dafür ist das Instrument der Gläubigerbeteiligung durch Forderungsreduktion oder Wandlung von Fremd- in Eigenkapital (Bail-in) zentral.

In der Schweiz wurden im Rahmen des Too big to fail (TBTF)-Regimes von 2011−201211 und später mit dem FinfraG erste Anpassungen beim Bankeninsolvenzrecht vorgenommen. Schliesslich hat der Bundesrat, wie schon erwähnt, im Rahmen des Gesetzgebungsprojektes FIDLEG/FINIG weitere Änderungen des Bankeninsolvenzrechts zur Umsetzung der KA vorgeschlagen, die vom Parlament zur Durchführung einer Vernehmlassung an den Bundesrat zurückgewiesen wurden. Mit vorliegender Vorlage werden die Anpassungen der Insolvenzbestimmungen in überarbeiteter Form wieder aufgenommen.

9 www.fsb.org > About the FSB > Organisational Structure and Governance > Charter

10 www.fsb.org > What we do > Policy Development and Coordination > Effective Resolution Regimes and Policies > Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions

11 AS 2012 811