Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten

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Änderung des Bankengesetzes

In der revidierten Version der Prinzipien wurden die Anforderungen an die Einlagensicherung tendenziell erhöht. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Auszahlungsfrist, die Finanzierung und die Gouvernanz. Die Mittel der Einlagensicherung sollten schnell verfügbar sein, damit eine umgehende Auszahlung sichergestellt ist. Bei der Gouvernanz stehen Unabhängigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Vordergrund. Im Weiteren wurden die Empfehlungen bezüglich der Rolle von Einlagensicherungssystemen bei Krisenvorbereitung und - management ausgebaut.

2.2.2 Einlagensicherung im Ausland

Die Anzahl von Ländern mit expliziten, d.h. mit gesetzlich geregelten Einlagensicherungssystemen nimmt kontinuierlich zu. Nicht zuletzt haben die Erfahrungen aus der vergangenen Finanzkrise diese Entwicklung noch weiter verstärkt. Eine Studie des Internationalen Währungsfonds von 201417 zeigt, dass 112 von 189 untersuchten Ländern über eine im Gesetz verankerte Einlagensicherung verfügen. In Ländern mit hohem Einkommen war dieser Anteil per Ende 2013 mit 84 % noch deutlich höher. Dagegen gibt es auch weiterhin Länder, die über keine Einlagensicherung verfügen, wie namentlich Neuseeland.

Die Ausgestaltung der nationalen Einlagensicherungen unterscheidet sich teilweise stark in Bezug auf Mandat, Gouvernanz, Mitgliedschaft, Umfang und Finanzierung sowie Auszahlungsmodalitäten. Rund 21 % der Einlagensicherungen wurden per Ende 2013 von privaten Akteuren (d.h. von Finanzinstituten) administriert.

In Bezug auf die Finanzierung der Einlagensicherungssysteme ist allgemein das Exante-Prinzip vorherrschend (88 % per Ende 2013). Ex-ante bedeutet, dass die Mittel für die Einlagensicherung bereits vor dem Anwendungsfall geäufnet werden (in der Regel in einem Fonds).18 Von den Einlagensicherungen mit Ex-ante-Finanzierung waren dabei 43 % reine Payboxes, die lediglich die Auszahlung der gesicherten Einlagen tätigten, während 57 % zusätzliche Aufgaben hatten, etwa bei der Abwicklung von konkursiten Finanzinstituten. Rund ein Drittel der untersuchten Länder wendeten ein System mit risikobasierten Prämien an. Die meisten Einlagensicherungen wurden mittels Prämien der Finanzinstitute finanziert und nur wenige (teilweise) durch den Staat. Die Studie zeigt im Ländervergleich weiter auf, dass 38 % der untersuchten Sicherungssysteme über eine explizite staatliche Garantie (Government Backstop) verfügten für den Fall, dass die Mittel der Einlagensicherung nicht ausreichten. In der Regel handelt es sich dabei um staatliche Kreditlinien.

17 ASLI DEMIRGÜÇ-KUNT, EDWARD KANE und LUC LAEVEN (2014), «Deposit Insurance Database», IMF Working Paper vom 3. Juli 2014; www.imf.org > Publications > Policy Papers > Working Papers in full text > 2014

18 Im Gegensatz dazu die Ex-post-Finanzierung, bei der die Mittel der Einlagensicherung erst im konkreten Anwendungsfall zur Verfügung gestellt werden.