Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten
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Änderung des Bankengesetzes
Mit Inkraftsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2399 wird ein besonderer Rang für Schuldinstrumente eingeführt, die der Verlusttragung bei Insolvenzmassnahmen dienen sollen. Diese Schuldinstrumente werden als Senior non-preferred Bonds bezeichnet. Im Fall eines Bail-in werden sie nach dem regulatorischen Kapital, aber vor den übrigen Verbindlichkeiten gewandelt bzw. reduziert. Die in der vorliegenden Revision des BankG vorgeschlagene Bail-in-Kaskade (vgl. Art. 30c Abs. 5 und 6 VE-BankG) sieht eine ähnliche Rangfolge vor. Demnach werden Bail-in Bonds nach dem regulatorischen Kapital und allfälligen weiteren nachrangigen Forderungen, aber vor den übrigen Verbindlichkeiten in Eigenkapital umgewandelt oder herabgeschrieben (vgl. Art. 30c Abs. 5).
2.1.4 USA
Auch in den USA mussten in der Finanzkrise verschiedene Finanzinstitute vom Staat gerettet werden. In der Folge wurden die Bestimmungen zur Abwicklung von Finanzinstituten überarbeitet. Im amerikanischen Recht ist die Anwendung insolvenzrechtlicher Bestimmungen abhängig von der Natur des betroffenen Instituts. Banken, die über gesicherte Einlagen verfügen, werden von der Federal Deposit lnsurance Corporation (FDIC) nach den Bestimmungen des Federal Deposit lnsurance Acts abgewickelt und Effektenhändler (Broker Dealer) von der Securities Investor Protection Corporation (SIPC). Ein neues Abwicklungsregime wurde als Reaktion auf die Krise mit dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank Act) geschaffen, der auf systemisch bedeutende Finanzinstitute Anwendung findet. Dieses spezielle Insolvenzregime gelangt zur Anwendung, wenn die Insolvenz des Instituts eine Gefahr für die US-Volkswirtschaft darstellen könnte. Das Regime erlaubt namentlich die Übertragung von Aktiven und Passiven auf einen Dritterwerber oder eine Übergangsbank (Bridge Bank).
2.2 Einlagensicherung
2.2.1 Internationale Grundsätze
Die Internationale Vereinigung der Einlagensicherungen (International Association of Deposit Insurers, IADI) veröffentlichte 2009 gemeinsam mit dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die Core Principles for Effective Deposit Insurance Systems. Basierend auf den Erfahrungen aus der Finanzkrise überarbeitete IADI in der Folge diese Prinzipien und legte sie im November 2014 in revidierter Form vor. Die Prinzipien sind als Leitlinien für den Aufbau einer Einlagensicherung oder eine Reform derselben gedacht und in ihrer Ausgestaltung eher allgemein gehalten.
Die 16 Prinzipien der IADI legen Grundsätze für ein wirksames Funktionieren von Einlagensicherungssystemen fest. Sie beziehen sich insbesondere auf die Bereiche: (1) Mandat, Ziele und Gouvernanz der Einlagensicherung sowie deren Verhältnis zu anderen Behörden und Stellen im Sicherheitsnetz; (2) Ausgestaltung des Sicherungssystems und der Abläufe im Krisenfall; sowie (3) Rechte und Pflichten der Einlagensicherung und deren Mitgliedern.