Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten
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Änderung des Bankengesetzes
Die KA wurden auf Ebene der EU mit der Richtlinie 2014/59/EU12 (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) umgesetzt (vgl. sogleich unten).
2.1.3 EU
In der EU zeigte die Finanzkrise Mängel beim institutionellen Rahmen und insbesondere bei der Europäischen Währungsunion auf (z.B. mangelnde Kooperation der Staaten). Im Jahr 2014 wurde als Teil des Single Rulebooks13 die BRRD erlassen. Diese setzt die Key Attributes auf europäischer Ebene um, harmonisiert die Regeln für die Sanierung und Abwicklung gescheiterter Banken und verbesserte die Zusammenarbeit in der EU. Ziel der BRRD ist es, dass im Falle eines Scheiterns von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen primär die Eignerinnen und Eigner sowie die Gläubigerinnen und Gläubiger der Bank in Anspruch genommen werden und nicht sofort die öffentlichen Institutionen (z.B. über die Zentralbanken oder Staatsgarantien). Die BRRD sieht namentlich folgende Massnahmen vor:
– Die Erstellung von Sanierungsplänen durch die Finanzinstitute, in denen Maßnahmen festgelegt sind, die von den Instituten im Fall einer erheblichen Verschlechterung für die Wiederherstellung ihrer Finanzlage zu ergreifen sind (Erw. 21 BRRD).
– Die Erstellung von Abwicklungsplänen durch die Behörden (Erw. 17 BRRD).
– Abwicklungsinstrumente wie die Unternehmensveräusserung, die Veräußerung von Anteilen des in Abwicklung befindlichen Instituts, die Errichtung eines Brückeninstituts, die Trennung der werthaltigen Vermögenswerte von den wertgeminderten oder ausfallgefährdeteren Vermögenswerten des ausfallenden Instituts sowie der Bail-in (Erw. 59 BRRD).
– Kooperation und Koordination zwischen nationalen Behörden.
12 Richtlinie 2014/59/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. 173/190
13 Die weiteren regulatorischen Grundlagen bestehen zum einen aus Kapitalanforderungen (Capital Requirements Directive, CRD und CRR) und zum andern aus der Einlagensicherung (National Deposit Guarantee Systems, DDGS)