Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 71 Seiten
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Änderung des Bankengesetzes
Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Beratung und muss noch vom EU-Ministerrat und vom EU-Parlament gebilligt werden. Die Diskussionen verlaufen kontrovers, da sich insbesondere Deutschland dagegen gewehrt hat, eine EU-weite Einlagensicherung zu schaffen. Ein von der EU-Kommission eingebrachter neuer Vorschlag sieht deshalb vor, dass die nationalen Einlagensicherungssysteme nach wie vor Verluste zu tragen hätten. Gemäss Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom Juni 2018 zum Fahrplan zu einer Bankenunion wird der Rat hinsichtlich EDIS weitere konstruktive Arbeiten auf fachlicher Ebene durchführen. Die Verhandlungen auf politischer Ebene würden aufgenommen, sobald hinreichende weitere Fortschritte bei den Maßnahmen zur Risikominderung erzielt worden sind. In diesem Zusammenhang nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten beabsichtigen, auf ein zwischenstaatliches Abkommen zurückzugreifen, wenn die politischen Verhandlungen über das EDIS aufgenommen werden.
2.2.4 USA
Bereits im Jahr 1933, zur Zeit der grossen Depression, wurde mit der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC)20 eine unabhängige Behörde gegründet, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Stabilität des Finanzsystems zu stärken. Sie hat die Aufgabe, die operationelle Stabilität von über 3'500 Banken zu überwachen und im Notfall dafür zu sorgen, dass die Einleger von allen der insgesamt 5'400 der FDIC angeschlossenen Institute (per September 2018) ihre gesicherten Einlagen bis zu einer Grenze von USD 250'000 aus einem voll vorfinanzierten Einlagensicherungsfonds ausbezahlt erhalten. Die FDIC zählt per September 2018 landesweit über 5’700 Mitarbeiter.
Per September 2018 waren über USD 7'300 Mrd. Einlagen FDIC-versichert. Der Auszahlungsfonds hatte gleichzeitig ein Volumen von USD 100 Mrd. Dies entspricht einem Deckungsgrad von 1,4 % (siehe Abbildung), also erstmals mehr als dem im Jahr 2010 im Dodd-Frank Act beschlossenen minimalen Deckungsgrad von 1,35 % (während der Finanzkrise war der Deckungsgrad vorübergehend gar negativ). Dies, weil die FDIC mehr Auszahlungen zu leisten hatte als im Einlagensicherungsfonds an Kapital vorhanden war, weshalb sie vorübergehend eine negative Bilanz von USD 20 Mrd. auswies.
20 Vgl. Ziff. 2.1.4