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Vernehmlassung 2019/12: 13.468 n Pa.Iv. Fraktion GL. Ehe für alle · 8 Seiten
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Zivilgesetzbuch (Ehe für alle) BBl ...
Anhang (Ziff. II)
Änderung anderer Erlasse
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Partnerschaftsgesetz vom 18. Juni 20046
Gliederungstitel vor Art. 1
1. Kapitel: Gegenstand
Art. 1
Dieses Gesetz regelt die Wirkungen und die Auflösung sowie die Umwandlung in eine Ehe der vor dem Inkrafttreten der Änderung des Zivilgesetzbuches vom ...7 begründeten eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.
Art. 2
Aufgehoben
2. Kapitel 1. und 2. Abschnitt (Art. 3-8)
Aufgehoben
Art. 9 Abs. 1 Bst. b und bbis
1Jede Person, die ein Interesse hat, kann jederzeit beim Gericht auf Ungültigkeit der eingetragenen Partnerschaft klagen, wenn:
b. die Partnerinnen oder Partner Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder Halbgeschwister sind;
bbis. zur Zeit der Eintragung eine der Partnerinnen oder einer der Partner bereits in eingetragener Partnerschaft lebte oder verheiratet war, und die frühere eingetragene Partnerschaft oder Ehe nicht aufgelöst worden ist;
Art. 26
Aufgehoben
6 SR 211.231
7 AS ...; BBl....