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Vernehmlassung 2019/12: 13.468 n Pa.Iv. Fraktion GL. Ehe für alle · 8 Seiten

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Zivilgesetzbuch (Ehe für alle) BBl ...

Anhang (Ziff. II)

Änderung anderer Erlasse

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Partnerschaftsgesetz vom 18. Juni 20046

Gliederungstitel vor Art. 1

1. Kapitel: Gegenstand

Art. 1

Dieses Gesetz regelt die Wirkungen und die Auflösung sowie die Umwandlung in eine Ehe der vor dem Inkrafttreten der Änderung des Zivilgesetzbuches vom ...7 begründeten eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.

Art. 2

Aufgehoben

2. Kapitel 1. und 2. Abschnitt (Art. 3-8)

Aufgehoben

Art. 9 Abs. 1 Bst. b und bbis

1Jede Person, die ein Interesse hat, kann jederzeit beim Gericht auf Ungültigkeit der eingetragenen Partnerschaft klagen, wenn:

b. die Partnerinnen oder Partner Verwandte in gerader Linie, Geschwister oder Halbgeschwister sind;

bbis. zur Zeit der Eintragung eine der Partnerinnen oder einer der Partner bereits in eingetragener Partnerschaft lebte oder verheiratet war, und die frühere eingetragene Partnerschaft oder Ehe nicht aufgelöst worden ist;

Art. 26

Aufgehoben

6 SR 211.231

7 AS ...; BBl....