Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur AltlV
dass zunächst das Projekt der Harmonisierung AltlV-VBBo (sowie allenfalls VVEA) wiederaufgenommen werden soll. Die Senkung der Werte solle höchstens zusammen mit der Harmonisierung eingeführt werden.
Für die Harmonisierung wird eine enge Zusammenarbeit zwischen BAFU und Kantonen gewünscht und dass zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe aus fachlich kompetenten und lösungsorientierten Vertretern der Kantone sowie des BAFU zusammengestellt werden solle. Die Kantone AG, SG und TG sowie der svu|asep haben hierbei explizit ihren Willen geäussert, entsprechend mitarbeiten zu wollen. Für den Kanton FR ist es für die bevorstehende Harmonisierung AltlV-VBBo unerlässlich, die Lücke im Bereich des chemischen Bodenschutzes beim BAFU so schnell als möglich zu schliessen.
Die folgenden offenen Punkte, welche im Rahmen einer Harmonisierung AltlV-VBBo vordringlich geklärt werden sollten, wurden am meisten genannt:
- Es soll eine eindeutige Definition der Begriffe vorgenommen werden. Hierbei im Vordergrund stehen vor allem die «Flächen, auf denen Kinder regelmässig spielen».
- Es soll eine umfassendere Folgeabschätzung, insbesondere der Auswirkungen auf den kantonalen Vollzug, vorgenommen werden.
- Es soll ein mögliches Finanzierungsmodell auch für die diffus belasteten Böden geprüft werden.
- Für die Sanierung von belasteten Böden sollen nebst der Dekontamination weitere mögliche Sanierungsalternativen geprüft werden.
3.3.3.2 Weitere Anträge
Der Kanton SH wirft die generelle Frage auf, ob nicht auch bei belasteten Böden das Prinzip der Eigenverantwortung zur Anwendung kommen solle. Das hiesse konkret, dass nicht der Staat vorschreiben würde, ab welcher Belastung Kinder noch auf belastetem Boden spielen dürften, sondern dass dies in der Verantwortung der Eltern läge (in Analogie zur Radon-Problematik oder bei privat angebauten Lebensmitteln). Eine Möglichkeit sei auch die Aufnahme von Bodenbelastungen nach VBBo als Eigentumsbeschränkung in den ÖREB Diese Fragen sollen durch das BAFU geprüft werden.
Der Kanton ZG vertritt die Auffassung, dass für den Schutz der Kleinkinder vor Schadstoffbelastungen nicht nur Anforderungen an den Boden definiert werden müssten, sondern konsequenterweise auch an die anderen Bereiche eines Spielplatzes (z.B. Gummimatten, Holzschnitzel, Spielgeräte etc.).
Der SGB verlangt, dass im Rahmen der Revision auch Vorgaben betreffend den Arbeitnehmendenschutz gemacht werden sollen.
Der Kanton VS erachtet den PAK-Wert für den Deponietyp B von 25 mg/kg (Anhang 5 Ziffer 2 VVEA) als zu streng und wünscht eine entsprechende Anhebung desselben.
3.3.4 Beurteilung der Umsetzung
Die 27 Kantone und Organisationen, welche der vorliegenden AltlV-Revision ganz oder teilweise zustimmen (BL, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, TI, UR, VS, ZG, ECO SWISS, HEV, Kompost Forum, Ökostrom Schweiz, usic, sgv-usam, SGB, Swiss Textiles, Swissmem, UFS, die Grüne, svu|asep, scienceindustries, SP, Pro Natura) beurteilen sie grundsätzlich als sinnvoll sowie umsetzbar, resp. als gut umsetzbar.
Dem gegenüber haben die 19 Kantone und Organisationen, welche die Revision ganz oder teilweise ablehnen (AG, AI, AR, BE, BS, GE, GL, SG, SH, SO, SZ, TG, VD, ZH, Stadt Zürich, KVU, BPUK, ARV, CHGEOL) Bedenken betreffend die Umsetzbarkeit. Starke Bedenken und Ablehnung werden weniger zur Umsetzbarkeit der aktuellen AltlV-Revision geäussert, sondern oft im Hinblick auf die notwendigen Anpassungen der VBBo in einer zweiten Phase.
16/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394