Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur ChemRRV

hin, dass der Erlös der exportierenden Firmen gegenüber den langfristigen Vorteilen eines Exportverbots, das dazu beiträgt, hoch gefährliche Pestizide progressiv zu eliminieren, abzuwägen ist. Die Kantone GR und NE sind der Ansicht, dass die ChemRRV nicht der optimale Regelungsort sei und beantragen, die Ausfuhrbewilligung für bestimmte Pestizide in der ChemPICV zu regeln. Vier Kantone (BE, BL, LU und VD) lehnen die vorgeschlagene Änderung ab oder beurteilen diese kritisch. Sie bevorzugen strengere Massnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor bestimmten gefährlichen Pflanzenschutzmitteln. Die Kantone BE und BL beantragen die Einführung eines Ausfuhrverbots für sehr gefährliche bzw. in der Schweiz verbotene Pflanzenschutzmittel. Das Ausfuhrverbot wird u.a. mit dem Vorhandensein von weniger problematischen Ersatzstoffen begründet. Zudem schlägt BL vor zu prüfen, ob die Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln rein formal nicht eher im Pflanzenschutzmittelrecht zu regeln ist. Der Kanton VD beantragt im Falle einer Annahme der Revision, dass Massnahmen ergriffen werden, um den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die aus Regionen stammen, in denen diese verbotenen Pflanzenschutzmittel verwendet werden, verhindern. Die Importländer sollen im Rahmen der Einholung der ausdrücklichen Zustimmung über diese Importrestriktionen auf landwirtschaftlichen Erzeugnissen informiert werden. Der Kanton SZ lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ab, weil er diese als unverhältnismässig und unnötig erachtet. Der Kanton BS hat keine Bemerkungen zur den Änderungen. Drei Kantone (SH, SO und ZG) und die chemsuisse verzichten auf eine Stellungnahme.

Die FDP lehnt die Änderung ab mit der Begründung, dass die Motion Mazzone 17.4094 vom Rat noch nicht behandelt wurde. Zudem würden der exportierenden Industrie in der Schweiz mit der vorgeschlagenen Ausfuhrbewilligungspflicht Hürden aufgebürdet, die über die Regeln in der EU und anderen Staaten hinausgehen. Die Grüne Partei, die SP und die UFS lehnen den Änderungsvorschlag ab, weil sie das Erfordernis der Zustimmung von Importländern zur Ausfuhr besonders gefährlicher Pestizide als unzureichende Massnahme erachten, um den Schutz der Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten. Sie fordern ein Ausfuhrverbot für alle in der Schweiz aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes verbotenen Pflanzenschutzmittel. Die SP verlangt zudem, dass das Exportverbot in der ChemPICV verankert wird.

Die INOBAT, ECO SWISS, das Kompostforum und Ökostrom Schweiz stimmen der Vorlage bezüglich Änderung von Anhang 2.5 ChemRRV zu. ECO SWISS ist der Ansicht, dass sich die Belastung der involvierten Betriebe auf einem akzeptablen Niveau hält, da erste Schätzungen von circa zehn Bewilligungsanträgen ausgehen. Fünfzehn Nichtregierungs-organisationen (BirdLife, Greenpeace, Pusch, Pro Natura, PublicEye, SWISSAID, Vision Landwirtschaft, WWF Appenzell, WWF Fribourg, WWF Jura, WWF Neuchâtel, WWF Schaffhausen, WWF Schweiz, WWF Thurgau, WWF Valais), drei Branchenverbände (Bio Suisse, SVGW und VSA) und der SGB lehnen die Änderung ab, da sie die Einführung eines Verfahrens zur vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes zur Ausfuhr dieser Gefahrenstoffe aus der Schweiz als ungenügend erachten, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken von besonders gefährlichen Pestiziden effektiv zu reduzieren. Bio Suisse und die Nichtregierungsorganisationen erwähnen Berichte des Sonderberichterstatters des UN-Menschenrechtsrats, in denen der Export von sehr gefährlichen und verbotenen Pflanzenschutzmitteln aus entwickelten Ländern in Länder mit ungenügendem Gesundheit- und Umweltschutzstandard kritisiert und die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf Kosten der menschlichen Gesundheit als Menschenrechtsverletzung aufgefasst werde. Zusätzlich erwähnen die Organisationen das Beispiel von Frankreich, das bereits ein Verbot für die Herstellung, Lagerung und Verbringung von solchen Pflanzenschutzmitteln erlassen habe. Sie fordern ein Exportverbot für alle in der Schweiz aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes verbotenen Pflanzenschutzmittel. Zudem fordert die Mehrheit der Nichtregierungsorganisationen, dass das Exportverbot in der ChemPICV geregelt wird. Der SVGW lehnt im Sinne des nachhaltigen Trinkwasserschutzes die Verordnungsänderung ab und unterstützt der Motion Mazzone. Der VSA fordert ein Exportverbot für Stoffe, die aufgrund ihrer Wassergefährdung verboten wurden. Sieben Wirtschaftsverbände (CCI, economiesuisse, HKBB, sgv-usam, SVC, scienceindustries und Swiss-Holdings) und zehn Firmen (BASF Agro, BASF colors & effects, BASF Schweiz, Chemetall,

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