Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur AltlV
15 Kantone und Organisationen (AG, AI, AR, BE, BS, GE, SG, SH, SO, TG, ZH, Stadt Zürich, KVU, BPUK, ARV) sind gegen das zweiphasige Vorgehen des BAFU, indem vorliegend zunächst die Werte in der AltlV und später in der VBBo angepasst werden. Sie sind der Meinung, die Wertesenkungen sollten entweder gar nicht, oder dann nur zusammen mit der notwendigen Harmonisierung von AltlV und VBBo (sowie allenfalls auch der VVEA) in einem Schritt umgesetzt werden. Von einigen wird durch die vorgezogene Anpassung der AltlV-Werte die Schaffung eines Präjudizes für die spätere Anpassung der VBBo-Werte befürchtet, sowie, dass so der bodenschutzrechtliche Risikoansatz aus Richt-, Prüf und Sanierungswerten in Zukunft wegfallen könnte. Ausserdem wird geltend gemacht, dass durch die vorgezogene Anpassung der Werte in der AltlV eine (weitere) Ungleichbehandlung für identisch belastete Böden entstehe. Zum Teil wird diesbezüglich auch mit Unverständnis und Verunsicherung in der Bevölkerung gerechnet. 5 Kantone (AG, SG, SH, SO, TG) sind zudem explizit der Meinung es bestehe keine Dringlichkeit für die Anpassung der Werte in der AltlV.
14 Kantone und Organisationen (AG, AR, BE, BS, SH, SO, TG, VD, ZH, Stadt Zürich, KVU, BPUK, ARV, CHGEOL) befürchten, dass der ausgelöste finanzielle und personelle Aufwand für die Kantone und Gemeinden nicht bewältigbar sei, entweder bereits durch die aktuelle Revision oder dann durch die spätere Anpassung der Werte für diffuse Bodenbelastungen. Befürchtet wird teilweise auch, dass aufgrund der durch die Revision ausgelösten zusätzlichen Sanierungen zu wenig Deponieraum und zu wenig sauberes Bodenmaterial zur Verfügung stehen werde.
12 Kantone und Organisationen (AR, BE, BS, GL, SG, SH, SO, TG, ZH, Stadt Zürich, KVU, BPUK) sind der Meinung, dass die Zusammenarbeit des BAFU mit den Kantonen mangelhaft gewesen sei und ihre Anliegen nicht oder zu wenig berücksichtigt worden seien.
Höhe der durch das BAFU vorgeschlagenen Werte:
Von den 16 Kantonen und Organisationen, welche die Wertesenkung im Rahmen der aktuellen Revision ablehnen,
- sind zehn (AG, AI, AR, BE, GL, SO, SZ, KVU, BPUK, ARV) mit der Höhe der Werte grund-
sätzlich einverstanden oder äussern sich nicht explizit dazu (wollen jedoch die Werte nicht im Rahmen der aktuellen Revision anpassen),
- sind fünf (BS, SG, TG, ZH, Stadt Zürich) der Meinung, die Herleitung der Werte sei nicht
nachvollziehbar/transparent,
- ist der Kanton GE, für eine Senkung der Werte, auf das vom SCAHT hergeleitete Level.
Die Begründung des BAFU zur anschliessenden Anhebung der SCAHT-Werte aus Gründen der Praktikabilität und Verhältnismässigkeit sei zu wenig plausibel.
3.3.2.2 Einführung eines neuen Werts von 20 ng TEQ/kg für die Stoffgruppen der Dio-
xine (PCDD), Furane (PCDF) und dioxinähnlichen PCB (dl-PCB)
31 Kantone und Organisationen sind ganz oder teilweise für die Einführung eines neuen Werts für Dioxine und dioxinähnliche Substanzen («Zustimmung»: BL, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, TI, UR, VS, ZG, ARV, CHGEOL, ECO SWISS, Ökostrom Schweiz, die Grüne, HEV, Kompost Forum, Pro Natura, usic, sgv-usam, SGB, svu|asep, scienceindustries, SP, Swiss Textiles, Swissmem, UFS; «Teilweise Zustimmung»: SH, VD).
Der Kanton FR ist der Meinung, dass die Einführung des neuen Dioxinwerts auch darum angemessen sei, weil er dem Prüfwert gemäss VBBo entspreche. Ab diesem Wert seien aufgrund des Risikos für Kleinkinder Nutzungseinschränkungen erforderlich, und eine Sanierung daher gerechtfertigt.
Der Kanton ZG verlangt mit der Einführung des neuen Dioxinwerts, dass die BAFU-Vollzugshilfe «Messmethoden im Abfall- und Altlastenbereich» entsprechend mit einer Messmethode für Dioxine ergänzt wird.
Der Kanton VD ist der Auffassung, dass der neue Dioxinwert gemäss der toxikologischen Herleitung des SCAHT 14 ng TEQ/kg (WHO05-TEF) betragen sollte.
14/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394