Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur AltlV

3 Ergebnisbericht zur Änderung der Altlasten-Verordnung

3.1 Ausganslage

Gegenstand der Vernehmlassung sind die folgenden Änderungen in Anhang 3 Ziffer 2 der AltlV (Werte für Standorte bei Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen):

- Der Wert für Blei soll von 1000 mg/kg auf 300 mg/kg gesenkt werden.

- Der Wert für die Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe PAK soll von 100 mg/kg

auf 10 mg/kg und derjenige für Benzo(a)pyren BaP von 10 mg/kg auf 1 mg/kg gesenkt werden.

- Ein neuer Wert für die Stoffgruppen der Dioxine (PCDD), Furane (PCDF) und dioxinähnli-

chen PCB (dl-PCB) von 20 ng TEQ/kg (WHO05-TEF) soll eingeführt werden.

- Der Wert für den Summenparameter BTEX von 500 mg/kg soll gestrichen werden.

- Der formale Fehler bei den aliphatischen Kohlenwasserstoffen soll korrigiert werden

(C10-C40 anstelle C11-C40).

3.2 Eingegangene Stellungnahmen

Alle 26 Kantone, der Vorstand der KVU und der Vorstand der BPUK sowie 18 Organisationen haben zur Vorlage Stellung genommen (46 Stellungnahmen).

3.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3.3.1 Allgemeine Bemerkungen

27 Kantone und Organisationen stimmen der AltlV-Revision ganz oder mehrheitlich zu («Zustimmung»: BL, FR, GR, LU, NE, NW, OW, TI, UR, VS, ZG, ECO SWISS, HEV, Kompost Forum, Ökostrom Schweiz, usic, sgv-usam, SGB, Swiss Textiles, Swissmem, UFS, die Grüne, svu|asep; «Mehrheitliche Zustimmung»: JU, scienceindustries, SP, Pro Natura).

19 Kantone und Organisationen lehnen die AltlV-Revision ganz oder mehrheitlich ab («Ablehnung»: AG, AI, AR, BE, BS, GE, GL, SG, SO, SZ, TG, VD, ZH, Stadt Zürich, KVU und BPUK; «Mehrheitliche Ablehnung»: SH, ARV, CHGEOL).

Der Kanton SZ lehnt das gesamte Verordnungspaket mit der pauschalen Begründung ab, Überregulierungen vorbeugen zu wollen.

3.3.2 Stellungnahme zu einzelnen Punkten (alle in Anhang 3 Ziffer 2 AltlV)

3.3.2.1 Senkung der Werte für Blei, PAK und BaP

Die Werteanpassungen für Blei, PAK und BaP bilden den Kern der vorliegenden AltlV-Revision. Die meisten Pro- und Kontra-Argumente der Kantone zur Revision fokussieren sich folglich hierauf.

30 Kantone und Organisationen stimmen der Senkung der Werte für Blei, PAK und BaP ganz oder teilweise zu («Zustimmung»: BL, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, TI, UR, VS, ZG, ECO SWISS, Ökostrom Schweiz, die Grüne, HEV, Kompost Forum, usic, sgv-usam, SGB, svu|asep, scienceindustries, Swiss Textiles, Swissmem, UFS; «Teilweise Zustimmung»: SH, VD, CHGEOL, Pro Natura).

Als Hauptargument steht der Schutz der Kinder klar im Vordergrund: die toxikologisch begründete Wertesenkung müsse darum rasch realisiert werden.

Des Weiteren werden die Wertesenkungen als mit vertretbarem finanziellen und personellen Aufwand gut umsetzbar beurteilt (BL, FR, GR, LU, OW, TI, UR, ZG). Der Kanton FR und die SP begrüssen die jetzige Anpassung der Werte in der AltlV als einen Impuls und eine gute Basis, um in der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) die Prüfwerte,

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