Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 10 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Revision AltlV

4 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Alle Anpassungen betreffen Anhang 3 Ziffer 2 AltlV.

4.1 Senkung des Konzentrationswerts für Blei

Mit der vorliegenden Revision der AltlV soll der Konzentrationswert für Blei (Pb) gemäss Anhang 3 Ziffer 2 von 1000 mg/kg auf 300 mg/kg Boden gesenkt werden.

Das Gefährdungspotenzial von Blei ist hoch, es wirkt kanzerogen, mutagen, reprotoxisch sowie neurotoxisch. Blei akkumuliert im Körper und gemäss der WHO und der EFSA existiert keine sichere untere Wirkungsschwelle für die kritischste Wirkung der Entwicklungs- und der Neurotoxizität, welche gerade für Kinder, deren Körper und Gehirne sich noch entwickeln, sehr problematisch ist. Die Entwicklung der Intelligenz kann bereits bei sehr niedrigen Dosen beeinträchtigt sein.

Der durch das SCAHT toxikologisch hergeleitete Konzentrationswert für Blei liegt bei 83 mg/kg Pb. Kinder nehmen bereits über Nahrungsmittel, Hausstaub oder Spielzeug relevante Mengen von Blei auf. Das Verschlucken von kontaminiertem Boden kann aber für ein ein- bis dreijähriges Kind bedeuten, dass es im Vergleich zur Aufnahme über die Nahrung um das zwei bis Fünffache mehr an Blei aufnimmt. Die direkte Aufnahme über den Boden stellt somit einen wesentlichen Expositionspfad dar. Der Wert für unverschmutztes Aushubmaterial gemäss der Abfallverordnung (VVEA; RS 814.600) liegt bei 50 mg/kg Pb und damit bereits nahe dem toxikologisch hergeleiteten Konzentrationswert. Ausserdem existieren grosse Flächen, die sogar mit mehr als 80 mg/kg Blei belastet sind. Aus Gründen der Umsetzbarkeit, Praxistauglichkeit und Verhältnismässigkeit wird daher vorgeschlagen, den neuen Konzentrationswert für Blei von bislang 1000 mg/kg auf 300 mg/kg Pb zu senken. Soweit direkt vergleichbar ist der aktuelle Konzentrationswert in der AltlV für Blei im internationalen Vergleich hoch. So haben Deutschland und Frankreich zum Beispiel einen Wert von 400 mg/kg Pb, Italien 100 mg/kg Pb oder Schweden 80 mg/kg Pb. Der auf aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen beruhende und in dieser Verordnungsrevision vorgeschlagene Konzentrationswert für Blei von 300 mg/kg ist somit mit den Werten im europäischen Umfeld vergleichbar.

4.2 Senkung der Konzentrationswerte für PAK und BaP

Die Konzentrationswerte von PAK und BaP gemäss Anhang 3 Ziffer 2 sollen von 100 auf 10 mg/kg PAK und von 10 auf 1 mg/kg BaP gesenkt werden.

Das Gefährdungspotenzial von PAK und BaP ist hoch, sie wirken kanzerogen, mutagen und reprotoxisch. Für die kritischste Wirkung der Kanzerogenität besteht keine sichere untere Wirkungsschwelle. Die durch das SCAHT toxikologisch hergeleiteten Konzentrationswerte betragen 2.2 mg/kg für PAK und 0.3 mg/kg für BaP. Die direkte Bodenaufnahme durch Kinder ist ein relevanter Aufnahmepfad und die dabei aufgenommene Schadstoffmenge ist hoch im Vergleich zur Aufnahmemenge durch andere Quellen.

Die toxikologisch hergeleiteten Werte bewegen sich im Bereich von natürlich vorkommenden PAK-Belastungen in Schweizer Böden, welche oft über 2 mg/kg PAK liegen. Bei Kompost liegen sie sogar häufig im Bereich von 4 mg/kg PAK. Aus Gründen der Praxistauglichkeit, Umsetzbarkeit und Verhältnismässigkeit sollen die Konzentrationswerte daher von bisher 100 auf 10 mg/kg für PAK sowie von bisher 10 auf 1 mg/kg für BaP gesenkt werden.

Soweit direkt vergleichbar sind die aktuellen Konzentrationswerte in der AltlV für PAK und BaP im internationalen Vergleich hoch. So liegen die Konzentrationswerte für PAK beispielsweise in Deutschland und Italien bei 10 mg/kg PAK oder in Schweden bei 0.3 mg/kg PAK. Für BaP liegen die Werte beispielsweise in Deutschland bei 4 mg/kg BaP, in Spanien bei 0.2 mg/kg BaP oder in Italien bei 0.1 mg/kg BaP. Die auf aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen

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