Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 10 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Revision AltlV
Erhebungen2 in Sachsen (D) für Hintergrundbelastungen von Dioxinen, Furanen und dl-PCB auf Siedlungsgrünflächen ergaben einen Medianwert von rund 3 ng TEQ / kg gemäss WHO05- TEF.
Damit ein genügender Abstand zu den Hintergrundbelastungen gewährleistet ist, soll der Konzentrationswert für die Summe der PCDD, PCDF und dl-PCB auf 20 ng TEQ/kg (WHO05- TEF) festgelegt werden.
Im Grundsatz müssen jeweils alle 29 dioxinähnlichen Kongenere analysiert und zum Gesamt-TEQ aufsummiert werden. In gewissen Situationen kann jedoch aus Gründen der Verhältnismässigkeit davon abgewichen werden: Falls sich aufgrund der historischen Untersuchung sowie entsprechenden Überprüfungsmessungen bei einem belasteten Standort zeigt, dass zwar dl-PCB vorliegen aber nicht mit PCDD/F gerechnet werden muss, können die übrigen Messungen auf den Summenparameter der 12 dl-PCB-Kongenere beschränkt werden. Umgekehrt gilt das gleiche, wenn beim belasteten Standort zwar PCDD/F vorliegen aber keine dl-PCB. In diesem Fall können die übrigen Messungen auf den Summenparameter der 17 PCDD/F beschränkt werden. In diesen beiden Fällen kann auch der Konzentrationswert von 20 ng TEQ/kg (WHO05-TEF) herangezogen werden.
4.4 Streichung des Konzentrationswerts für den Summenparameter der BTEX
BTEX ist der Summenparameter der leichtflüchtigen monozyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol sowie Xylol. In Anhang 3 Ziffer 2 AltlV existiert im Moment je ein Konzentrationswert für BTEX von 500 mg/kg und für Benzol von 1 mg/kg. Alle BTEX-Einzelsubstanzen kommen immer zusammen vor, sie wirken neurotoxisch und teilweise kanzerogen und ihr Gefährdungspotential ist hoch, wobei es sich beim Benzol um die deutlich toxischste Einzelsubstanz handelt. Der Konzentrationswert für Benzol von 1 mg/kg hat sich aus toxikologischer Sicht als korrekt erwiesen und bleibt daher unverändert bestehen.
Ein Konzentrationswert für den Summenparameter BTEX ist jedoch ohne definierte kritische BTEX-Mischungen nicht sinnvoll. Es existieren zwar gesundheitsbasierte Referenzwerte für die Einzelsubstanzen, aber nicht für den Summenparameter BTEX. Es kann davon ausgegangen werden, dass die drei Stoffe Toluol, Ethylbenzol und Xylol durch den Konzentrationswert für das deutlich toxischste Benzol auch abgedeckt werden. Im internationalen Vergleich hat kein anderes Land ausser Österreich einen Konzentrationswert für den Summenparameter BTEX definiert.
Der Konzentrationswert für BTEX von 500 mg/kg gemäss Anhang 3 Ziffer 2 AltlV soll daher gestrichen werden.
4.5 Anpassung von „Aliphatische Kohlenwasserstoffe C11-C40“ auf „Aliphatische Kohlenwasserstoffe C10-C40“
Es handelt sich dabei um einen formalen Fehler in der bestehenden AltlV. Alle Labore messen den Summenparameter „Aliphatische Kohlenwasserstoffe C10-C40“ und nicht „Aliphatische Kohlenwasserstoffe C11-C40“. Die Angabe in der AltlV muss daher entsprechend korrigiert und der Praxis angepasst werden.
2 «Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden» (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz, LABO, 2017) 7/10 054.11-00038/00006/00002/S024-1378