Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 9 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV
Diafenthiuron (CAS Nr. 80060-09-9)
Diafenthiuron ist ein Insektizid aus der Stoffklasse der Thioharnstoffe und wird gegen saugende Schädlinge und Befall mit weissen Fliegen im Baumwoll- und Gemüseanbau verwendet. Laut Einstufung durch die Industrie nach der CLP-Verordnung ist der Stoff sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung. Er ist giftig beim Einatmen, gesundheitsschädlich beim Verschlucken und kann bei längerer oder wiederholter Exposition Organe schädigen.
Nach Berichten von Nichtregierungsorganisationen und diversen Medien ereigneten sich in Indien im Jahr 2017 schwere Vergiftungsfälle von Bauern, zum Teil mit fatalem Ausgang, nachdem diese Baumwollfelder mit Pestiziden, die u.a. Diafenthiuron enthielten, gespritzt hatten. Auch für die Umwelt birgt der Stoff erhebliches Risikopotential: Die Wasserkonzentration, bei der innerhalb von wenigen Tagen die Hälfte der Fische und Wasserflöhe verendet, liegt bei weniger als 1g/L.
Methidathion (CAS Nr. 950-37-8)
Methidathion ist ein Insektizid aus der Stoffklasse der Thiophosphorsäureester. Laut harmonisierter Einstufung gemäss Anhang VI der CLP-Verordnung ist der Stoff sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung. Beim Verschlucken besteht Lebensgefahr. Zudem ist der Stoff gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Im Jahr 1997 wurde von einem FAO/WHO-Expertengremium für Methidation ein ADI-Wert von 0.001 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag («Acceptable Daily Intake») festgelegt. In einer chinesischen Studie aus dem Jahr 2014 wurden Äpfel auf Rückstände von über 100 Pestiziden untersucht. Aufgrund der gefundenen Rückstände und der ausgeprägten Toxizität fand sich Methidathion im Ranking in der Gruppe jener Pestizide mit dem höchsten Risiko für die menschliche Gesundheit. Im Jahr 2015 wurden die Hauptverwendungen von Methidathion in China vom Landwirtschaftsministerium verboten.
Paraquat (CAS Nr. 4685-14-7) und dessen Salze, einschliesslich Paraquat-dichlorid (CAS Nr. 1910-42-5) und Paraquat-dimethylsulfat (CAS Nr. 2074-50-2)
Paraquat ist eine quaternäre Ammoniumverbindung mit Einsatz als Herbizid. Laut harmonisierter Einstufung gemäss Anhang VI der CLP-Verordnung ist der Stoff sehr giftig für Wasserorganismen auch mit langfristiger Wirkung. Beim Einatmen besteht Lebensgefahr. Der Stoff ist giftig beim Verschlucken und bei Hautkontakt und schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Er kann die Atemwege reizen und verursacht schwere Haut- und Augenreizung.
In chronischen Toxizitätsstudien mit Paraquat wurden Lungen- und Augenschäden festgestellt. Ferner wurde in epidemiologischen Studien herausgefunden, dass Bauern oder Bewohner ländlicher Gegenden, die über längere Zeit Paraquat ausgesetzt waren, ein erhöhtes Risiko aufwiesen, an Parkinson zu erkranken. In Entwicklungs- und Schwellenländern ereignen sich mit Paraquat viele schwere Intoxikationen von Menschen, oftmals mit fatalen Folgen. Der Chemikalien-Prüfungsausschuss des Rotterdamer Übereinkommens prüfte die Notifikation aus Burkina Faso bzgl. Vergiftungsunfällen, die sich bei der Anwendung von Paraquat-haltigen Pflanzenschutzmittel ereigneten. Der Ausschuss kam zum Schluss, dass Paraquat-Formulierungen mit 200 g/L Paraquat oder mehr die Kriterien für die Aufnahme in das Rotterdamer Übereinkommen erfüllen und empfahl der Vertragsparteienkonferenz, diese sehr gefährlichen Pestizidformulierungen in die Anlage III des Übereinkommens aufzunehmen. Aufgrund des Wiederstandes von einzelnen Vertragsparteien konnten die Paraquat-Formulierung bisher jedoch nicht in Anlage III gelistet werden.
6/9 054.11-00038/00006/00002/S024-1374