Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 9 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung ChemRRV

5 Änderung anderer Erlasse

5.1 Änderung des Anhangs 1 der ChemPICV

Die Einträge für die Pflanzenschutzmittel Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos, welche mit dieser Vorlage im Anhang 2.5 ChemRRV einer Ausfuhrbewilligungspflicht unterstellt werden, werden gleichzeitig im Anhang 1 ChemPICV gelöscht. Damit wird eine Schnittstellenbereinigung zwischen der Ausfuhrnotifikationspflicht gemäss ChemPICV und der neuen Ausfuhrbewilligungspflicht gemäss ChemRRV vorgenommen.

Seit der letzten Aufnahme von Stoffen in den Anhang 1 der ChemPICV sind die Zulassungen mehrerer Pestizide im Rahmen der Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln und/oder von Biozidprodukten zurückgezogen worden. Es handelt sich um Carbendazim, Flusilazol, Ioxynil, Isoproturon, Triasulfuron und Triflumuron. Diese Wirkstoffe sollen in den Anhang 1 der PIC-Verordnung aufgenommen werden.

Weiter sollen Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und Vorläuferverbindungen im Anhang 1 der ChemPICV in der Kategorie „Industriechemikalie“ gelistet werden. Gemäss der Vorlage zur Änderung der ChemRRV, deren Vernehmlassung am 22. August 2018 abgeschlossen wurde, sollen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFOA als Stoff und von Zubereitungen, deren Gehalt an PFOA und ihren Salzen mehr als 25 ppb beträgt oder deren Gehalt an PFOA-Vorläuferverbindungen mehr als 1000 ppb beträgt, abgesehen von wenigen spezifischen Ausnahmen verboten werden.

8/9 054.11-00038/00006/00002/S024-1374