Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 70 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Digitale Medien sind heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Kinder und Jugendliche nutzen sie in ihrer Freizeit, in der Schule und am Ausbildungsplatz. In den letzten Jahren waren rasante technische Entwicklungen zu beobachten mit Auswirkung darauf, wie Kinder und Jugendliche Medien nutzen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.
Diese Entwicklungen und die damit einhergehenden Risiken wurden in den letzten Jahren durch zahlreiche parlamentarische Vorstösse thematisiert. In Erfüllung verschiedener
Vorstösse zu einzelnen Aspekten – wie neue Medien und Gewalt, Cyberbullying, exzessive Internetnutzung oder Social Media – hat der Bundesrat bereits mehrere Berichte veröffentlicht. Ausserdem hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) von 2011 bis 2015 im Auftrag des Bundesrates das nationale Programm «Jugend und Medien» umgesetzt. Gestützt auf all diese Arbeiten hat der Bundesrat im Mai 2015 einen umfassenden Bericht zum aktuellen Stand des Kinder- und Jugendmedienschutzes in der Schweiz mit einer Analyse des
Handlungsbedarfs verabschiedet und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Prüfauftrag für die Erarbeitung einer bundesgesetzlich abgestützten Regulierung im Film- und Computerspielebereich erteilt. Nachfolgend sind die wichtigsten Vorstösse und Arbeiten kurz zusammengefasst.
1.1.1 Veröffentlichte Bundesratsberichte und laufende Rechtsetzungsprojekte im Themengebiet
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2009 den Grundlagenbericht «Jugend und Gewalt –
Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien»
veröffentlicht. Mit diesem Bericht hat er die Postulate Leuthard vom 17. Juni 2003 (03.3298 «Jugendgewalt»), Amherd vom 6. Dezember 2006 (06.3646 «Jugendgewalt. Mehr Effizienz und Wirkung in der Prävention») und Galladé vom 4. Oktober 2007 (07.3665 «Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Unterhaltungsmedien») erfüllt. Die Schaffung einer nationalen Gesetzgebung zum Kinder- und Jugendmedienschutz – wie vom Postulat Galladé gefordert – hat der Bundesrat zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Er hat aber angekündigt, dass er auf Bundesebene die notwendigen Regulierungsmassnahmen einleiten wird, sollten Kantone und Branchenverbände ihre Aufgabe ungenügend wahrnehmen oder die von ihnen getroffenen Massnahmen nicht greifen.
Zu verschiedenen Teilaspekten des Kinder- und Jugendmedienschutzes hat der Bundesrat weitere Berichte verfasst. So hat er am 26. Mai 2010 den Bericht «Schutz vor Cyber-
bullying» verabschiedet in Erfüllung des gleichnamigen Postulats Schmid-Federer vom 11. März 2008 (08.3050). Darin hat er ausgeführt, dass das schweizerische Recht keinen Tatbestand kennt, der explizit Cyberbullying unter Strafe stellt. Er ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die diesem Phänomen zu Grunde liegenden belästigenden, drohenden oder verunglimpfenden Handlungen mit dem vorhandenen strafrechtlichen Instrumentarium
wirksam verfolgt und angemessen bestraft werden können und daher keine Anhaltspunkte für einen gesetzlichen Handlungsbedarf bestehen.
Mit dem Bericht «Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games» vom 30. März
2012 hat der Bundesrat die Postulate Forster-Vannini vom 9. Juni 2009 und Schmid-Federer vom 10. Juni 2009 erfüllt. Der Bericht zeigte auf, dass damals in der Schweiz rund 2,3 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen exzessiven und damit problematischen Um-