Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht

schweizerische Regelung gebunden wären, bliebe eine einheitliche Klassifizierung in der Praxis eine Illusion. Schweizerische Anbieterinnen von Abrufdiensten sollten gemäss asut, suissedigital, Salt, Sunrise, Swisscom und UPC einzig dazu verpflichtet werden, bereits vorhandene und anerkannte Altersklassifizierungen zu übernehmen. Suissedigital verlangt die Ergänzung von Artikel 5 mit einem neuen Absatz mit folgendem Wortlaut: «Alterskennzeichnungen und gegebenenfalls vorhandene Inhaltsdeskriptoren durch ausländische Jugendschutzorganisationen oder andere staatliche Organisationen können übernommen werden».

Asut, Salt, Sunrise, Swisscom und UPC sprechen sich zusätzlich gegen die Einführung von Inhaltsdeskriptoren nur für die Schweiz aus, solange für die Europäische Union kein einheitlicher Lösungsansatz verabschiedet werde. Sollte sich die europäische Filmindustrie auf einen Stand einigen, werde dieser sowieso auch in der Schweiz zur Anwendung kommen. Auch suissedigital ist gegen die Pflicht zur Angabe von Inhaltsdeskriptoren und beantragt, dass solche nur angegeben werden müssen, wenn sie bereits vorhanden sind (via ein bestehendes Klassifizierungssystem).

3.3.3.8 Artikel 6 Alterskontrolle durch Anbieterinnen von audiovisuellen Trägermedien und durch Veranstalterinnen

Zu Artikel 6 sind sehr viele Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden diese

gesondert für Absatz 1 und Absatz 2 zusammengefasst.

Artikel 6 Absatz 1

Anbieterinnen von audiovisuellen Trägermedien und Veranstalterinnen müssen bei Minderjährigen eine Alterskontrolle durchführen. Hat die minderjährige Person nicht das erforderliche Mindestalter, so müssen sie ihr den Zugang zum Film oder Videospiel verweigern.

Zustimmung zu Artikel 6 Absatz 1 in der vorgeschlagenen Formulierung

17 Kantone (ZH, BE, OW, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, AG, TG, TI, VD, VS, GE, JU), SSV,

SGDA, SKV, EKKJ, EMEK, Blaues Kreuz, CP, DOJ, Experts Romandie, FSP, JIF, media FORTI, PJ, SAJV, Sucht Schweiz, VdG, Zentrum für Spielsucht, zischtig und

6 Einzelpersonen (pBaF, pHeC_M_JIF, pHoP_M_JIF, pPuS_M_JIF, pScT_M_JIF, pTaB_M_JIF) stimmen Artikel 6 Absatz 1 in der vorgeschlagenen Formulierung zu. Sie argumentieren vor allem damit, dass eine umfassende Kontrolle der Altersfreigaben zur Stärkung des Jugendschutzes beitrage. SKV begrüsst vor allem, dass bei Filmen sowohl in den Kinos wie auch im Detailhandel Alterskontrollen durchgeführt werden müssen. CP begrüsst, dass für E-Sport-Veranstaltungen parallele Vorgaben gelten sollen, wie für öffentliche Filmvorführungen.

Teilweise Zustimmung zu Artikel 6 Absatz 1 in der vorgeschlagenen Formulierung

3 Kantone (LU, UR, NW), IG Detailhandel und Coop stimmen Artikel 6 Absatz 1 in der vorgeschlagenen Formulierung nur teilweise zu und formulieren die nachfolgend dargestellten Anregungen und Vorbehalte.

• Anregungen und Vorbehalte zu Artikel 6 Absatz 1

NW und UR weisen darauf hin, dass bei der Alterskontrolle die Verhältnismässigkeit zu wahren sei.

Für NW bleibt zusätzlich offen, ob es möglich sein wird, Alterseinstufungen wie «6 Jahre» zu kontrollieren und für LU, inwieweit eine Alterskontrolle bei Käufen generell durchführbar sei.

Coop weist darauf hin, dass sie bereits heute auf freiwilliger Basis bei allen Filmen und Videospielen mit Altersempfehlung eine Alterskontrolle anwenden. Für Coop und IG Detailhandel stellen sich aber bei der praktischen Umsetzung gewisse