Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten
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• Weitere Anregungen und Vorbehalte zu Artikel 9
CP erachtet die Frage der Repräsentativität als sehr wichtig und weist darauf hin, dass die Interessen der Industrie und der unabhängigen Spieleentwicklerinnen und -entwickler stark divergieren und es schwierig sein wird, diese auszugleichen. Für SESF ist es wichtig, dass die E-Sport-Branche aufgrund der noch klar beschränkten finanziellen Mittel beim Mitspracherecht in einer Jugendschutzorganisation keinen Nachteil erleidet. Es müsse sichergestellt werden, dass sich alle Akteurinnen – unabhängig ihrer Mittel – einbringen können und ihren Beitrag zum Jugendschutz leisten dürfen.
Für Cdf ist wichtig, dass die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten von Festivals berücksichtigt werden, insbesondere bei Kurzfilmen und Filmen, die in der Schweiz keine Verleiher haben.
6 Kantone (UR, OW, BS, SH, SG, TI), KKJPD, SODK und KKJP gehen davon aus, dass die noch zu definierenden Jugendschutzbestimmungen auch im Sinne der Branche möglichst in Übereinstimmung mit internationalen Standards festgelegt werden. Dies sei unabdingbar, damit die Schweiz im internationalen Vergleich kompatible Regelungen erlasse und damit in der heute stark vernetzten Gesellschaft sichergestellt sei, dass die vorgesehenen Jugendschutzbestimmungen auch die beabsichtigte Wirkung entfalten würden.
Ablehnung von Artikel 9
1 Kanton (GR) – der das Prinzip der Ko-Regulierung grundsätzlich begrüsst – bringt vor, die Regelung, welche Inhalte für Jugendliche ungeeignet sind, müsse von staatlicher Seite erfolgen oder die genügende Berücksichtigung des Jugendschutzes bspw. durch eine geeignete Zusammensetzung der Gremien in den Jugendschutzorganisationen sichergestellt werden.
SP lehnt Artikel 9 in der vorgeschlagenen Form ebenfalls ab und gibt zu bedenken, dass es sich bei den darin angesprochenen Organisationen nicht um Jugendschutzorganisationen handle, sondern um eine Absprache der Branche. Der Bund müsste daher damit beauftragt werden, eine repräsentativere Organisation einzusetzen, in der auch unabhängige Expertinnen und Experten vertreten wären, analog zur heutigen Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film.
Zischtig spricht sich für eine staatliche Regulierung aus. Bleibe der Bundesrat beim aktuellen Vorschlag, so sei zumindest eine anzuhörende Fachorganisation zwingend ins Gesetz aufzunehmen.
Asut, Salt, Sunrise, Swisscom und UPC erachten die Vorschläge zum Zusammenschluss zu zwei Jugendschutzorganisationen als nicht sachgerecht und praxisfremd. Eine einigermassen einheitlich organisierte «Film-» und «Videospielbranche» existiere nicht. Vielmehr seien die Akteurinnen über verschiedene Wertschöpfungsketten verteilt und dabei mit jeweils unterschiedlichsten Aufgaben betraut. Es könne bspw. nicht die Aufgabe von Anbieterinnen von Abrufdiensten sein, bei der Festlegung von Altersklassifizierungssystemen mitzuwirken und die dabei anfallenden Kosten mitzutragen – sie sollen einzig die von anderen festgelegten Alterskennzeichnungen übernehmen müssen.