Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/14: Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) · 62 Seiten

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elterlichen Kontrolle durch die Eltern müssten diese sensibilisiert werden. Es sei Sache des Bundes entsprechende nationale Sensibilisierungskampagnen durchzuführen.

pRaB regt an, dass man Anbieterinnen von Fernmeldediensten verpflichten könnte, die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zum Alter des Nutzers den Anbieterinnen von Abrufdiensten zur Verfügung zu stellen. Der Hauptnutzer könnte dann das Alter seines Anschlusses zum Wohle von minderjährigen Nebennutzern herabsetzen.

GE stellt sich die Frage, ob insbesondere bei Videospielen nicht auch die Möglichkeit einer Zeitbegrenzung in Verbindung mit dem System zur elterlichen Kontrolle vorgesehen werden müsste, um der Gefahr der Spielsucht zu begegnen.

CP weist auf die Wichtigkeit der Datenschutzbestimmungen hin. SP und EKKJ wünschen sich noch mehr Einschränkungen bezüglich Datenschutz und Persönlichkeitsschutz im Zusammenhang mit der Speicherung persönlicher Daten von Minderjährigen. Für SP müsste unbedingt ein Verweis auf das Datenschutzgesetz gemacht werden. Nur so könne der Persönlichkeitsschutz gewahrt und die Datenbearbeitung und der Datenaustausch eingeschränkt werden. DOJ und SAJV bringen vor, dass der Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht nur in Bezug auf deren kommerziellen Nutzung zu gewährleisten sei. Frc ist der Meinung, dass gar keine Daten von Minderjährigen für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürften. FR gibt zu bedenken, dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und des zukünftigen Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ausländische Anbieterinnen von Abrufdiensten – die das Schweizer Recht nicht respektieren – nicht daran hindern werden, die Daten von Minderjährigen für kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Für zischtig müsste ein verlässliches und praktisch umsetzbares System von Schutzmassnahmen auch die Bereiche Urheberrecht und Datenschutz/Datenabfluss gebührend berücksichtigen.

Ablehnung von Artikel 7

Asut, suissedigital, Salt, Sunrise, Swisscom und UPC – welche Abrufdienste grundsätzlich vom Geltungsbereich des JSFVG ausnehmen möchten – bringen vor, dass die Fernmeldedienst- bzw. Kommunikationsnetzanbieterinnen heute schon ein Kontrollsystem mittels eines möglichen PIN-Schutzes von Abruf-Angeboten anbieten würden. Dieses könne von den Vertragsnehmenden bei Bedarf eingesetzt werden. Die Verantwortung für den Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen und für die tatsächliche Anwendung solcher Kontrollsysteme liege jedoch bei den Eltern und Erziehungsberechtigten. Ihrer Ansicht nach wird in der Vorlage vorgeschlagen, dass die Anbieterinnen von Abrufdiensten nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern vor jedem Abruf eines Filmes eine Alterskontrolle durchführen sowie prüfen müssen, wer in einem Haushalt welche Inhalte konsumiert. Dies sei für die Abrufdienste nicht möglich. Aufgrund der aus ihrer Sicht fehlenden Verhältnismässigkeit und nicht erzielbarer Wirkung lehnen asut, Salt, Sunrise, Swisscom und UPC Alterskontrollen durch Anbieterinnen von Abrufdiensten ab. Suissedigital beantragt Artikel 7 Absatz 1 wie folgt umzuformulieren: «Anbieterinnen von Abrufdiensten müssen mit geeigneten Massnahmen darauf hinwirken, dass Minderjährige keinen Zugang zu für sie ungeeignete Inhalte haben». Zudem sei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a wie folgt anzupassen: «die Einrichtung und den Betrieb eines Systems zur Alterskontrolle bei Abrufdiensten, welche nicht an ein kostenpflichtiges Abonnementsverhältnis mit einer erwachsenen Person geknüpft sind».

1 Einzelperson (pBaF) gibt zu bedenken, dass Alterskontrollen durch Anbieterinnen von Abrufdiensten disproportionale Investitionen benötigen und dadurch in der Schweiz insbesondere dem Filmbereich schaden würden. Zudem seien sie nicht umsetzbar. Sie lehnt daher Artikel 7 ebenfalls ab.