Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/15: Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register · 64 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage

Der Crowdfunding-Sektor in der Schweiz

Crowdfunding bezeichnet die Finanzierung von Vorhaben durch eine Vielzahl von Geldgebenden. Das Ziel ist Projekte, die von Geldnehmenden auf einer Crowdfunding-Plattform aufgeschaltet werden, durch viele Einzelne zu finanzieren. Eine Crowdfunding-Plattform ist grundsätzlich für den Betrieb der Website, die Aufschaltung der Projekte sowie die Koordination und Zusammenführung der Geldgebenden und Geldnehmenden zuständig. Es gibt verschiedene Formen der Unterstützung durch Crowdfunding: das Crowdlending, Crowdinvesting, Crowddonating und Crowdsupporting.52

Der Bericht der Hochschule Luzern «Crowdfunding Monitoring Schweiz 2018»53 verzeichnet insgesamt 43 in der Schweiz niedergelassene Plattformen aller Crowdfunding-Arten (Stand April 2018). Ausserdem sind auch ausländische Plattformen in der Schweiz aktiv. Im Bereich Crowdsupporting und Crowddonating wurden 1536 Projekte mit einem Volumen von 29,1 Millionen Franken unterstützt. Das sind 71 Prozent mehr als 2016. Im Vergleich dazu sind das Crowdinvesting und das Crowdlending mit einem Volumen von 135,2 bzw. 186,7 Millionen Franken 2017 um 245 bzw. 239 Prozent gewachsen.54

Im Durchschnitt über alle Bereiche wurden 2017 von den Geldgebenden 188 Franken investiert55. Auch wenn Crowdfunding-Plattformen stark zugelegt haben, so ist die öffentliche Finanzierung insbesondere in den Bereichen Kultur und Wohltätigkeit doch weitaus höher. Während über Plattformen 2017 Kulturprojekte für geschätzte 9,5-10,5 Millionen finanziert wurden, hat die öffentliche Hand 2014 2,8 Milliarden Franken für Kultur ausgegeben. Das über Crowdfunding gesammelte Spendenvolumen für soziale Projekte erreichte geschätzte 1-2 Millionen Franken, das der herkömmlichen Kanäle im Vergleich dazu 1,8 Milliarden Franken.56

Crowddonating und Crowdsupporting-Plattformen erheben in der Regel einen Prozentsatz des gesammelten Betrags als Provision. Das Geld wird auf ein Konto der Plattform eingezahlt, die es bei Zustandekommen des Projekts an die Projektentwickler weiterleitet. Eingezahlt wird meist in Fiatgeld. Einige Plattformen akzeptieren auch Kryptowährungen, die sie dann in Fiatgeld umtauschen. Einige Plattformen verwalten die gesammelten Beträge selber, andere ziehen ein Online-Zahlungsunternehmen bei. Als Finanzintermediäre müssen Online-Zahlungsunternehmen entweder einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sein oder bei der FINMA eine Bewilligung als direkt unterstellter Finanzintermediär (DUFI) einholen.57 Der Spendenprozess ist aus Kostengründen meist weitgehend automatisiert.

52 Zu den einzelnen Formen von Crowdfunding siehe KGGT 2018: 43.

53 Hochschule Luzern, Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, «Crowdfunding Monitoring 2018», abrufbar unter: https://blog.hslu.ch/retailbanking/crowdfunding/. Die Studie umfasst in der Schweiz niedergelassene Plattformen und in der Schweiz aktive ausländische Plattformen.

54 Hochschule Luzern, Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, «Crowdfunding Monitoring 2018»: 10.

55 Hochschule Luzern, Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, a.a.O.: 14.

56 Hochschule Luzern, Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, a.a.O.: 15.

57 Art. 14 Abs. 1 GwG