Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/15: Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register · 64 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 26Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
erlaubt zudem, die heute bewährten und international abgestimmten Regulierungen für die derzeit existierenden Finanzmarktinfrastrukturen unangetastet zu belassen.
Der Vorschlag orientiert sich an bewährten Konzepten des FinfraG und verweist – soweit sinnvoll – auf bestehende Anforderungen. Die Neuregelung umfasst insbesondere auch den im DLT-Bereich zentralen Schutz der Kundinnen und Kunden. Hierzu soll sich die Neuregelung auf in der kommenden Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) angelegten Anforderungen, und damit auf den Konzepten des FIDLEG, abstützen.
Aufgrund der hohen Entwicklungsdynamik ist es unumgänglich, die Regelung spezifischer Fragen an den Verordnungsgeber und ggf. an die FINMA zu delegieren. Wie sich das Potenzial von DLT im Finanzsektor in den nächsten Jahren entfalten wird, und welche Geschäftsmodelle sich hieraus entwickeln werden, kann heute nicht vorhergesehen werden. Auf internationaler Ebene laufen zudem Arbeiten, die zu gegebener Zeit auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zu berücksichtigen sein werden. Darunter fallen beispielsweise die Arbeiten der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) im Bereich der Regulierung von DLT-Handelssystemen. Vor diesem Hintergrund bilden die Delegationsnormen die Grundlage für die in diesem Bereich unabdingbare regulatorische Flexibilität und die Basis für eine modular ausgestaltete Regulierung von DLT-Handelssystemen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen des FinfraG fokussieren auf den vom Bundesrat identifizierten dringlichsten Handlungsbedarf im Finanzmarktinfrastrukturrecht, namentlich auf zentral und teildezentral erbrachte Finanzmarktinfrastrukturdienstleistungen mit DLT-basierten Effekten. Diese Arbeiten sind unabhängig von der vom Bundesrat bereits angekündigten mittelfristigen generellen Überprüfung des FinfraG, die Gelegenheit für eine umfassende Evaluation63 bietet, auch etwa hinsichtlich der Anwendung der FinfraG-Marktverhaltensregeln auf DLT-basierte Vermögenswerte. Ferner werden im vorliegenden Vorschlag die vollständig dezentralen «Finanzmarktinfrastrukturen», d.h. Finanzmarktinfrastrukturen ohne unmittelbaren Betreiber, ausgeklammert. Der Bundesrat wird die technologischen und internationalen regulatorischen Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin genau beobachten und ggfs. dazu eine separate rechtliche Regelung vorschlagen.
63 Vgl. Medienmitteilung, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat verlängert Übergangsfrist für Meldung von Derivatetransaktionen durch kleine nicht-finanzielle Gegenparteien (Stand: 28.01.2019).