Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten

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Güterfahrzeuge via WLAN (Platooning) bis hin zu einer zukunftsfähigen City-Logistik.

Der Förderverein Cargo sous terrain hat 2015 ein Modell für ein alternatives Güterverkehrssystem entwickelt. Darin sieht er vor, ein Gesamtangebot für die Transportlogistik anzubieten und dabei die komplette Wertschöpfungskette eines Gütertransports abzudecken inkl. eines Konzeptes für die City-Logistik, d. h. die urbane Feinverteilung. Dies soll durch ein automatisiertes, unterirdisches Gütertransportsystem sichergestellt werden, das die Beförderung von Paletten und Behältern für Pakete, Stückgüter und Schüttgut inklusive Zwischenlagerung ermöglichen soll.

1.1.3 Umgang des Bundes mit innovativen Projekten im Güterverkehrsmarkt

Bund unterstützt Innovationen für eine wettbewerbsfähige Schweiz

Ein Ziel des Bundesrates ist es, dass der Bund für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland sorgt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz unterstützt.6 Die Schweizer Wirtschaft ist auf bestmögliche Rahmenbedingungen angewiesen, damit sie im internationalen Wettbewerb bestehen und der Wohlstand in der Schweiz gesichert werden kann. Durch eine optimale Ausgestaltung der wirtschaftlichen Grundvoraussetzungen und geringe administrative Belastungen soll die Produktivität in der Schweiz erhöht werden. Hierfür sollen der wirtschaftliche Strukturwandel und Innovationen gefördert werden.

Bund kann und will nur zurückhaltend in den Güterverkehrsmarkt eingreifen

Der Logistikmarkt ist komplex. Die bestimmenden Faktoren der Transportnachfrage sind vielfältig und durch politische Massnahmen nur sehr begrenzt beeinflussbar. Die generelle wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und in den einzelnen Regionen der Schweiz beeinflussen die Art und Höhe der Transportnachfrage wesentlich. Ebenso bestimmend sind das Konsumverhalten sowie die Wertschöpfungsketten in Produktion und Transport. Ein Eingriff des Bundes in diesen Bereich würde ein auf die Nachfrage abgestimmtes Marktgleichgewicht verhindern und ist daher nur bei einem vorliegenden Marktversagen (wie dies z.B. bei der LSVA der Fall ist) sinnvoll.

Aus diesen Gründen kann und will der Bund nur beschränkt in den Markt eingreifen und den Güterverkehr und das Zusammenspiel der Verkehrsträger im Güterverkehr nur in einem gewissen Ausmass steuern. Der Bund hat z. B. den Verfassungsauftrag, dass der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfolgt (Art. 84 der Bundesverfassung7, BV), was einen Eingriff in den Markt darstellt. Dies aber, um das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen.

6 Botschaft vom 27. Januar 2016 zur Legislaturplanung 2015–2019, BBl 2016 1105, hier 1162

7 SR 101