Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten

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Weil für ein PGV auf Bundesebene für unterirdische Gütertransportanlage bisher keine gesetzliche Grundlage besteht, muss eine solche geschaffen werden. Mit der neuen Gesetzesgrundlage werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den unterirdischen Gütertransport geschaffen. Das Gesetz gilt für die unterirdischen Transport- und Schachtanlagen, die oberirdischen Lager- und Umschlagsanlagen, die übrigen betriebsnotwendigen Installationen, wie z.B. Lüftungsschächte (Anlagen) sowie für die auf diesen Transportanlagen eingesetzten Fahrzeuge. Vor dem Erlass eines solchen Gesetzes muss der Bund aber die Gewissheit erlangen, dass das Konzept eines unterirdischen Gütertransports realisierbar und von der Allgemeinheit, den wichtigsten Akteuren der Logistik- und Transportwirtschaft wie auch den betroffenen Kantonen gewünscht wird und dass somit ein nationaler Nutzen besteht.

1.3 Das alternative Gütertransportsystem Cargo sous terrain

CST ist ein privatwirtschaftlich initiiertes und organisiertes Projekt, in dessen Rahmen verladende und transportierende Unternehmen ein neues Transportlogistikkonzept unterbreiten. Es vereint in sich den Vor-, Haupt- und Nachlauf inklusive eines Konzepts für die City-Logistik.

CST stellt Gesamtlogistikangebote wie auch Teilleistungen zur Verfügung. Im Modell des Gesamtlogistikangebots kauft ein Verlader oder Logistikdienstleister beim Gesamtleistungsanbieter CST eine Kombination von Leistungen ein, die von unterschiedlichen Partnern erbracht werden (one stop shop). Für Teilleistungen kann ein Kunde z. B. auch einen Transport auf einer Teilstrecke zwischen zwei Zugangspunkten in Anspruch nehmen. Die Zugangspunkte stellen Lager- und Umschlagsanlagen mit Zugang zur unterirdischen Gütertransportanlage dar.

Das Konzept von CST umfasst somit eine neue Transportinfrastruktur einschliesslich eines Transportlogistikkonzepts, welches den Betrieb sicherstellt. CST organisiert sich im Rahmen einer Eigentümer- und/oder Betriebsgesellschaft. Um die Realisierbarkeit des Konzeptes von CST zu prüfen, hat der damalige Förderverein CST im Jahr 2013 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

1.3.1 CST-Konzept für die Transportinfrastruktur

CST sieht für die Umsetzung seines Konzeptes eine eigene Transportinfrastruktur vor. Diese besteht im Hauptlauf aus einem über Hubs zugänglichen Tunnel.

CST plant einen stufenweisen Ausbau der Infrastruktur auf der Ost-West-Achse (Genf – St. Gallen). Zusätzlich wurden die Städte Basel, Luzern und Thun aufgrund ihres hohen Aufkommens im Strassengütertransport ins Netz aufgenommen. Die erste Teilstrecke, die 2030 in Betrieb genommen werden soll und rund 3,4 Milliarden Franken10 kostet, führt von Zürich nach Härkingen/Niederbipp. Sie ist 67 Kilometer lang und verfügt über rund zehn Hubs. Der Tunnel von 6 Metern Innendurchmesser verläuft in rund 20 bis 40 Metern Tiefe.

Der Vollausbau soll im Jahr 2050 abgeschlossen werden. CST geht von rund 30 Milliarden Franken Erstellungskosten für die gesamte Infrastruktur aus. Die

10 Aktueller Betrag siehe Homepage von CST: www.cargosousterrain.ch