Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten
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schen Gütertransportanlage erheblich steigern und den Umsetzungsprozess somit verlängern und verteuern. Es bestünde die Gefahr, dass die Investoren im Fall von CST ihre gesprochenen Mittel wieder zurückziehen, weil die Umsetzung nicht im vorgesehenen Zeitrahmen realisiert werden kann, was die Umsetzung von diesem unterirdischen Gütertransport wahrscheinlich verunmöglichen würde.
Ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren stellt eine koordinierte Entwick-
lung sicher
Durch die Steuerung mittels eines PGV auf Bundesebene kann sichergestellt werden, dass die gesamtschweizerischen Interessen bei diesem Projekt mitberücksichtigt werden. Darüber hinaus kann durch ein landesweit einheitliches Verfahren die Umsetzung eines unterirdischen Gütertransports erleichtert werden.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass für ein PGV auf Bundesebene wie auch für die Abstimmung im Sachplan eine enge Zusammenarbeit zwischen den Projektanten des unterirdischen Gütertransports und den betroffenen Kantonen zwingend erforderlich ist. Ein PGV wird erst durchgeführt, wenn die geeigneten Standorte und Linienführungen für das System in den kantonalen Richtplänen festgesetzt wurden. Falls dies nach Ablauf einer durch den Bundesrat vorgegebenen Frist nach der Festsetzung der Planungsperimeter und Planungskorridore im Sachplan nicht durch die Kantone erfolgte, sieht der Erlassentwurf vor, dass das BAV die Plangenehmigung auf Basis einer Festsetzung im Sachplan erteilen kann.
4.1.4 Sachplan für den unterirdischen Gütertransport
Die Konzepte und Sachpläne nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 197923 (RPG) sind die zentralen Raumplanungsinstrumente des Bundes. Die Sachpläne und Konzepte sind behördenverbindlich.
Abbildung 7
Im Rahmen der Diskussionen um CST wurde ersichtlich, dass die Durchführung eines Sachplanverfahrens für den unterirdischen Gütertransport notwendig und
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