Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/27: Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) · 15 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung
1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führte zu den Teilrevisionen der Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV; SR 730.01), der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV, SR 730.02) und der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (EnFV; SR 730.03) ein Vernehmlassungsverfahren durch. Folgende Änderungen bilden die Kernthemen der Verordnungsrevision:
Teilrevision EnEV
In der EnEV werden hauptsächlich Änderungen bei den Vorschriften über die Angaben des Energieverbrauchs bei Fahrzeugen, die Weiterentwicklung der Energieetikette für Personenwagen und die Anpassung des biogenen Anteils beim Treibstoffgemisch aus Erdgas und Biogas vorgeschlagen.
Teilrevision EnFV
Die Anpassung der Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftanlagen beabsichtigt eine stärkere und gezieltere Förderung des Ausbaus der Speicherkapazität der Wasserkraft, welche insbesondere in den Wintermonaten zu einer verbesserten Versorgungssicherheit führt.
Die Präzisierung der Berechnung der Vergütungssätze für Wasserkraft- und Biomasseanlagen bei nachträglichen Erweiterungen oder Erneuerungen soll verhindern, dass bei mehrmaligen nachträglichen Erweiterungen oder Erneuerungen der Vergütungssatz wieder ansteigen kann, anstatt weiter zu sinken.
Das UVEK prüft periodisch die Vergütungssätze des Einspeisevergütungssystems (KEV) und der Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen (Art. 16 Abs. 3 und Art. 38 Abs. 2 EnFV). Aufgrund der durchgeführten Kostenüberprüfungen werden im Rahmen dieser Vorlage die Vergütungssätze bei Photovoltaikanlagen angepasst.
Die Fristen für die Projektfortschritts- und Inbetriebnahmemeldung bei Geothermieprojekten soll verlängert werden, um den langwierigen kantonalen Konzessions- und Bewilligungsverfahren besser gerecht zu werden.
Teilrevision EnV
Im Rahmen der Revision der EnV werden die Möglichkeit der Fristverlängerung beim Guichet Unique und Präzisierungen beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch vorgesehen. Zudem werden die Regelungen zur Berechnung der Bruttowertschöpfung im Zusammenhang mit der Rückerstattung des Netzzuschlags vereinfacht.
Die Vernehmlassungsunterlagen können abgerufen werden unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019 > UVEK
2. Ablauf und Adressaten
Das UVEK eröffnete die Vernehmlassung am 18. April 2019. Insgesamt wurden 241 Adressatinnen und Adressaten zur Teilnahme an der Vernehmlassung eingeladen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 19. Juni 2019. Insgesamt sind in dieser Zeit 92 Stellungnahmen eingegangen. Der vorliegende Bericht fasst diese zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.1
Zu den Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung zählten u.a. die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die Dachverbände der Wirtschaft und der Elektrizitätswirtschaft, Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Verbände der Industrie und Dienstleistungswirtschaft, Landschafts- und Umweltschutzorganisationen sowie Konsumentenorganisationen.
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.