Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/27: Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) · 15 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung
belassen werden, da dies einzig zu einer Senkung der CO2-Emissionen auf dem Papier führe und aktuell die Umstellung auf die neue Clearing-Stelle in Arbeit sei. Zudem solle der Ausdruck «biogener Anteil» durch «erneuerbarer Anteil» ersetzt werden.
Greenpeace, WWF, SES, VCS, Aqua Viva, Topten, S.A.F.E., Pusch, Pro Natura, FRC und SKS unterstützen grundsätzlich die Anpassungen der EnEV-Revision. Die Energieetikette wird als wichtiges Element im Verkaufsgespräch angeschaut. Insbesondere die Erhöhung der Sichtbarkeit in der Werbung mittels grafischer Darstellung, die vereinfachte Bestimmung der Kategoriengrenzen auf Basis der Primärenergie-Benzinäquivalente, der Verzicht auf die Berücksichtigung des Leergewichts bei der Berechnung der Energieeffizienzkategorie, die Einführung von Vorschriften für LNF und die Angabe des CO2- Zielwertes anstelle der durchschnittlichen CO2-Emissionen werden begrüsst. Aufgrund der Bedeutung des Primärenergie-Benzinäquivalents solle dieser Wert auch in den Datenbanken und Listen angefügt werden. Der Anteil an Biogas im Erdgas-Biogas-Gemisch solle jährlich durch das UVEK überprüft und falls nötig angepasst werden. Die Klasseneinteilung solle sich stärker an technischen Aspekten orientieren und im Voraus angekündigte Klassengrenzen würden einen Anreiz schaffen, den Automarkt in punkto Effizienz weiterzuentwickeln. Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen sollten in Ausstellungen und Verkaufsstellen auch für LNF vorgeschrieben werden. Auf der Energieetikette sollte zudem die Schadstoff-Emissionsnorm gemäss aktueller EU-Verordnung aufgeführt sein und die Vorschrift zur Angabe der grafischen Darstellung bei Inseraten im Internet vorgeschrieben werden. Die oben aufgeführten Organisationen fordern auch Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von PW und LNF. Diese sollten alle zwei Jahre verschärft werden. Des Weiteren wird gefordert, dass die Schweiz die Bestrebungen der EU-Kommission weiterführt und einen Test zum Messen des Abriebs von Autoreifen ausarbeitet.
Der TCS begrüsst grundsätzlich die Überarbeitung der EnEV. Die neue Darstellungskonvention der Energieetikette wird unterstützt, wenn dem Autokäufer bei der Fahrzeugauswahl ein Mehrwert geboten wird. Die Vereinfachung durch die Streichung von Textbausteinen, die Reduzierung der technischen Informationen, die Angabe des absoluten CO2-Zielwertes und das Anfügen des QR-Codes (dieser könne den Steller ersetzen) sowie des Schweizerkreuzes werden positiv bewertet. Die Erhöhung des biogenen Anteils von 10 auf 20 Prozent wird begrüsst – eine jährliche Überprüfung als sinnvoll erachtet. Die Einführung von Vorschriften für LNF und der Verzicht auf eine Energieetikette für LNF sind im Sinne des TCS. Das Leergewicht sollte bei der Berechnung als Bezugsgrösse beibehalten werden. Zusätzlich sollten auf der Energieetikette die Nutzlast und die Anzahl Sitzplätze angefügt werden. Die grafische Darstellung in der Werbung sollte sich auf die jeweilige Effizienzkategorie beschränken und nicht die ganze Skala aufzeigen.
Der VSG ist gegenüber den vorgeschlagenen Anpassungen der EnEV-Revision grundsätzlich positiv eingestellt. Die Erhöhung des Biogas-Anteils auf 20 Prozent wird begrüsst. Die Gasbranche habe einen Biogas-Anteil von 30 Prozent zum Ziel gesetzt und sei heute in der Lage, die erforderlichen Mengen zu mobilisieren. Daher solle der Biogas-Anteil auf 25 oder 30 Prozent festgelegt werden. Der klimarelevante Anteil der CO2-Emissionen solle auf der Energieetikette als Hauptinformation im Zentrum stehen.
Der AGVS anerkennt die Energieetikette als bekanntes Informationsinstrument. Der Verzicht auf eine Einführung einer Energieetikette für LNF, die Erhöhung des biogenen Anteils von 10 auf 20 Prozent und die Streichung des Einbezugs des Leergewichts bei der Berechnung der Energieeffizienzkategorie werden begrüsst. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen in der Werbung werden positiv gewertet, die Einführung einer grafischen Darstellung hingegen wird als zu übertrieben erachtet. Der AGVS fordert, dass ein Vergleichswert auf der gleichen Berechnungsbasis erfolgen soll. Der NEFZ-basierte Zielwert von 95 g/km führe nach der Umstellung auf WLTP zu einer pauschalen Abwertung der Neuwagenflotte. Die Integration des QR-Codes mache den Steller im Verkaufsraum überflüssig, weshalb diese Vorgabe gestrichen werden könne. Die vereinfachte Variante der Energieetikette werde aktuell sehr geschätzt und sollte daher beibehalten werden.