Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/27: Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) · 15 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung

Für die Handelskammer beider Basel ist die EnEV-Revision grundsätzlich in Ordnung. Durch die Energieetikette solle ein Informationsdefizit abgebaut und Transparenz gefördert werden. Aus wettbewerblichen Aspekten und zur Vermeidung von Bürokratie solle die Harmonisierung mit der EU geprüft werden.

Der sgv kann der EnEV-Revision nur zustimmen, wenn der anerkannte Anteil Biogas bei 30 Prozent festgelegt und der Zielwert von 95 g/km gestrichen wird. Der klimarelevante Anteil der CO2-Emissionen müsse zudem auf der Energieetikette im Zentrum stehen.

Aufgrund der Einführung von CO2-Zielwerten für Neuwagen ist aus Sicht von auto-schweiz und der EV die Energieetikette überflüssig und sollte abgeschafft werden. Sie führe zu Verwirrung, da für die Einteilung in die Energieeffizienzkategorien eine andere Bezugsgrösse verwendet werde als bei den CO2- Emissionsvorschriften. Der NEFZ-basierte Zielwert von 95 g/km solle nicht auf der Energieetikette aufgeführt werden. Hierzu solle ein WLTP-Zielwert aufgeführt werden – für diesen stünden die notwendigen Daten aber gar nicht zur Verfügung. auto-schweiz und EV merken an, dass sich WLTP-Daten in der EU-Typengenehmigung nur bedingt für die Konsumenteninformation eignen. Für eine sinnvolle Konsumenteninformation müssten fahrzeugspezifische Werte angegeben werden. Dadurch würde auch ersichtlich, welche Auswirkungen Ausstattungselemente auf den Verbrauch und den CO2-Ausstoss haben. Insbesondere bei dynamischen Medien wie z.B. Internetkonfiguratoren müsse klar geregelt werden, ob die fahrzeugspezifischen Angaben gemacht werden müssen. Auch economiesuisse stellt den Nutzen der Energieetikette in Frage und schliesst sich bei den Änderungs- und Ergänzungswünschen der Stellungnahme von auto-schweiz an. Die Weiterentwicklung für eine bessere Kundenfreundlichkeit wird aber begrüsst.

Aufgrund der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften schätzt der VFAS den Nutzen der Energieetikette als gering ein. Die Definition von Neuwagen (max. 2'000 km) solle angepasst werden auf 1'000 km. Die Vorgabe zum Steller solle gestrichen werden, da ein solcher Hinweis bereits auf der Energieetikette vorhanden sei. Auch die Auflage bezüglich Vorhandensein von Listen und die Einführung der QR-Codes sollten gestrichen werden, da diese zu einem unverhältnismässigen Aufwand führten. Die vereinfachte Energieetikette solle weiterhin möglich sein. Der NEFZ-basierte Zielwert von 95 g/km solle nicht auf der Energieetikette aufgeführt werden. Hierzu solle ein WLTP-Zielwert aufgeführt werden – für diesen stünden die notwendigen Daten aber noch gar nicht zur Verfügung. Die visuelle Darstellung der Energieeffizienzkategorie in der Werbung wird abgelehnt. Die Vorgaben für Werbung, Verkaufsinserate, Preislisten und Online-Konfiguratoren sollten auf den Verbrauch reduziert werden. Der VFAS fordert, dass Fahrzeuge ohne Typengenehmigung oder mit einem Marktanteil von < 1 Prozent von der Kennzeichnungspflicht befreit werden. Zudem solle die Sanktionierung von Verstössen gegen die Kennzeichnungspflicht abgeschwächt werden.

Der Kanton TI äussert sich ausschliesslich zum Biogas-Anteil und weist darauf hin, dass auf Bundesebene klar definiert werden müsse, wie die Aufschlüsselung nach Sektoren aussieht, damit Doppelzählungen vermieden werden.

4.3. Energieförderungsverordnung (EnFV)

Investitionsbeiträge Wasserkraft

Die Erhöhung der maximalen Investitionsbeiträge um 5 Prozentpunkte – von 35 auf 40 Prozent der Investitionskosten – für Grosswasserkraftanlagen, welche eine zusätzliche Energiemenge von mindestens 10 GWh speichern können (Art. 48 Abs. 3 Bst. c) wird von den Kantonen AI, AR, BL, BS, FR, LU, NE, NW, SH, SO, SZ, TI, UR, VD, VS und ZH begrüsst. Auch AG Berggebiet, FER, SAB, Swissmem, Travail.Suisse, economiesuisse und USIC sprechen sich für die Erhöhung aus. Der Kanton SG, die CVP, die SVP, Axpo, BKW, CKW, ewz, SWV, VSE, swisspower und die Handelskammer beider Basel begrüssen grundsätzlich die Erhöhung des maximalen Investitionsbeitrags um 5 Prozentpunkte. Sie erachten diese jedoch als ungenügend, um entsprechende Investitionen auszulösen. GPS und SGB sind gegen die Erhöhung, welche Sie als falsche Umverteilung von Fördermitteln werten. Sie befürworten vielmehr eine dezentrale Speicherung von Energie. Aqua Viva und WWF halten den Grenzwert von