Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/27: Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) · 15 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung
3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Insgesamt sind 92 Stellungnahmen eingegangen. Von den 241 Eingeladenen haben 78 eine Stellungnahme abgegeben. 14 Teilnehmende haben ohne direkte Einladung eine Stellungnahme eingegeben. Sieben verzichteten ausdrücklich auf eine Stellungnahme.
Eingegangene Teilnehmende nach Kategorie Stellungnahmen Kantone24
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien6
Kommissionen und Konferenzen2
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft5
Gas- und Erdölwirtschaft2
Elektrizitätswirtschaft11
Industrie- und Dienstleistungswirtschaft5
Verkehrswirtschaft3
Gebäudewirtschaft2
Konsumentenorganisationen2
Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen8
Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz10
Weitere energiepolitische und energietechnische Organisationen1
Weitere Vernehmlassungsteilnehmende8
Stellungnahmen insgesamt92
Nicht alle 92 Vernehmlassungsteilnehmenden reichten zu allen Vorlagen Stellungnahmen ein. Die Verteilung präsentiert sich wie folgt:
64 Vernehmlassungsbeiträge beziehen sich explizit auf die Teilrevision der EnEV.
80 Vernehmlassungsbeiträge beziehen sich explizit auf die Teilrevision der EnFV.
64 Vernehmlassungsbeiträge beziehen sich explizit auf die Teilrevision der EnV.
4. Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1. Allgemeine Rückmeldungen
Die KFIKO, ElCom, WEKO und die Genossenschaft Ökostrom Schweiz haben keine Bemerkungen zu den beabsichtigten Änderungen.
Die Axpo beantragt eine Änderung der Ziffern 3.1 und 3.2 des Anhangs 3 der EnV betreffend die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen.
Swiss Small Hydro kann die Teilrevision der Verordnungen und die Änderungen, die die Kleinwasserkraft betreffen, nachvollziehen.
Die GLP regt an, in Art. 15 EnFV festzulegen, dass der Referenz-Marktpreis für alle Technologien spezifisch und monatlich bestimmt werde. Sie fordert weiter, dass in Art. 20 Abs. 3 Bst. a das Einreichedatum des Gesuchs und nicht das Einreichedatum der Meldung für den Abbau der Warteliste entscheidend ist.
FRC, Greenpeace, SKS, Pro Natura, Pusch, S.A.F.E., SES, SSES, Topten, VCS und WWF fordern den vollständigen Abbau der Wartelisten für die Förderung der Photovoltaik im Jahr 2020 sowie die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die Installation von Photovoltaik auf Infrastrukturanlagen.