Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/27: Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) · 15 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Energieverordnung
Swissolar und swisscleantech fordern eine Änderung der Anlagendefinition bei der Photovoltaik in den Anhängen der EnFV 1.2 und 2.1 (je Ziff. 1) sowie den Verzicht auf die Einreichung eines Grundbuchauszugs bei der Einreichung eines Fördergesuchs (Anhang 1.2 Ziff. 4.1 und Anhang 2.1 Ziff. 3 und 4.1).
Pronovo schlägt eine Präzisierung bezüglich der zugelassenen Biomasse in Anhang 1.5 Ziffer 2.1.1 EnFV vor und bittet um eine Korrektur von Anhang 1.5 Ziffer 8.3.2 EnFV, da bei Biomasseanlagen keine zweite Projektfortschrittsmeldung vorgesehen sei.
Swissolar weist darauf hin, dass gemäss Art. 4 Abs. 3 StromVV die gemäss Art. 6 Abs. 5bisStromVG durch Stromversorger an Endkunden weiterverrechneten Beschaffungskosten nicht höher sein dürfen als die Vergütungssätze in den Anhängen der EnFV und dass diese Vergütungssätze für kleine Anlagen zu gering seien.
swisscleantech und Swissolar verlangen, dass die Untergrenze für die HKN-Erfassungspflicht für Produktionsanlagen in Art. 4 Abs. 4 der HKSV von aktuell 30 auf 100 kVA angehoben wird.
swisscleantech und Swissolar verlangen, dass Art. 1 Abs. 1 Bst. c VPeA geändert wird, so dass die Pflicht zur Planvorlage beim ESTI nur für Anlagen greift, die direkt ins Mittelspannungsnetz einspeisen oder dass die Untergrenze für diese Pflicht von aktuell 30 auf 100 kVA angehoben wird.
Swissolar regt an, die Erneuerung der Beglaubigung gemäss Art. 2 Abs. 3 HKSV mit den periodischen Kontrollen gemäss Art. 32 Abs. 2 Bst. b NIV zusammenzulegen oder alternativ die Untergrenze für die Erneuerung der Beglaubigung im Leitfaden von Pronovo von aktuell 300 kW auf 1 MW anzuheben.
4.2. Energieeffizienzverordnung (EnEV)
Die Kantone AI, AR, BE, BL, BS, GE, LU, NE, NW, SG, SH, TG, UR, VD, ZG und ZH sowie SGB, Travail.Suisse, Swissmem, swisscleantech, SSV, FER und ECO SWISS unterstützen die vorgeschlagenen Anpassungen der EnEV-Revision. Dabei werden insbesondere die verbesserte Transparenz, die Anpassung der Berechnungsmethodik für die Einteilung in die Energieeffizienzkategorien, die Erhöhung des Biogas-Anteils von 10 auf 20 Prozent und die Anpassungen bei der Kennzeichnung in der Werbung begrüsst.
Die SP begrüsst die Revision der Energieetikette sehr, da durch diese die Glaubwürdigkeit gestärkt wird. Die Energieetikette kann einen Beitrag zur Trendwende hin zu einer höheren Energieeffizienz leisten. Positiv hebt die SP die Streichung der Berücksichtigung des Leergewichts bei der Berechnung der Energieeffizienzkategorie, die Vereinfachung der Berechnung, die Einführung von Vorschriften für LNF und die Erhöhung der Sichtbarkeit durch die Einführung der grafischen Darstellung in der Werbung hervor. Die Erhöhung des Biogas-Anteils auf 20 Prozent wird ebenfalls begrüsst. Die Überprüfung des Wertes solle jährlich durch das UVEK erfolgen. Das Primärenergie-Benzinäquivalent solle in Datenbanken und Listen angefügt werden.
Die CVP unterstützt die vorgeschlagene visuelle Weiterentwicklung der Energieetikette, die Verbesserung der Sichtbarkeit in der Werbung und die inhaltlichen Anpassungen. Die Kategorisierung solle dahingehend verbessert werden, dass die Klassen von einem Jahr ins nächste Jahr nicht ineffizienter werden können.
Die Energieetikette stellt für die FDP ein wichtiges Vergleichsinstrument für Konsumenten dar. Die Weiterentwicklung an einer stärkeren Kundenfreundlichkeit wird daher grundsätzlich begrüsst. Der Einbezug der Primärenergie wird positiv beurteilt. Das Leergewicht solle aber bei der Berechnung der Energieeffizienz-Kategorie weiterhin berücksichtigt werden.
Die GPS unterstützt die EnEV-Revision, da bestehende Mängel behoben werden und die Glaubwürdigkeit erhöht wird. Bei LNF sollten die Angaben zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen zusätzlich auch in Verkaufsstellen und an Ausstellungen gemacht werden müssen.
Die GLP begrüsst insbesondere die Verbesserungen der Etikette und die Streichung des Leergewichts bei der Berechnung der Energieeffizienzkategorie. Der biogene Anteil solle hingegen bei 10 Prozent