Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 51 Seiten
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Katastrophen betroffenen Menschen im Zentrum, insbesondere die Wahrung ihrer Sicherheit, ihrer Würde und ihrer Rechte. Die humanitäre Hilfe ist untrennbar mit der Einhaltung des humanitären Völkerrechts, der internationalen Normen und der humanitären Prinzipien verbunden.
Der humanitären Hilfe der Schweiz kommt eine Dreifachrolle zu: 1) Als Akteurin vor Ort handelt sie wirksam und pragmatisch, indem sie direkt auf die Folgen von bewaffneten Konflikten und von Katastrophen reagiert (unter anderem mit Direktaktionen); 2) sie ist eine verlässliche und flexible Geldgeberin, und 3) sie verteidigt humanitäre Anliegen, indem sie sich an Verhandlungen für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Prinzipien einsetzt. Eine Weiterführung der Schweizer Tradition der internationalen humanitären Hilfe liegt auch im Interesse unseres Landes.
Die direkte humanitäre Hilfe wird sich insbesondere mithilfe des Know-hows des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (siehe Kasten) auf die folgenden vier Bereiche konzentrieren:
1. Wasserversorgung, sanitäre Versorgung und Hygiene;
2. Verbesserung der Ernährungssicherheit und der Lebensgrundlagen;
3. Schutz der verletzlichsten Bevölkerungsteile (insbesondere Flüchtlinge und Binnenvertriebene, inkl.
Bekämpfung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt) sowie Bildung in Notsituationen.
4. Verminderung von Gefahren im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und resilienter
Wiederaufbau.
Zur Verhinderung und Bewältigung von Krisen und Katastrophen engagiert sich die Schweiz gleichzeitig in der Nothilfe, in der Prävention und Reduktion von Katastrophenrisiken sowie im Wiederaufbau und in der Rehabilitierung.
Die Nothilfe deckt die Grundbedürfnisse der betroffenen Menschen und Gemeinschaften, indem sie die Grundversorgung mit Trinkwasser und Nahrungsmitteln sicherstellt, sanitäre Anlagen, temporäre Unterkünfte, medizinische Nothilfe und Zugang zur Bildung bereitstellt, Flüchtlinge und Binnenvertriebene schützt sowie Opfer von sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt unterstützt. Die Nothilfe konzentriert sich auf die verletzlichsten Gruppen und trägt zur Linderung der Not der am stärksten Betroffenen bei. In langwierigen Krisen trägt sie durch die Nutzung innovativer Partnerschaften zur Wiederherstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen bei.
Als ein Land, das für seine Neutralität und transparente Vermittlungstätigkeit bekannt ist, engagiert sich die Schweiz für die Wahrung der humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie des humanitären Völkerrechts. Sie setzt sich zum Beispiel für die Gewährung des humanitären Zugangs ein. Der Anteil der Mittel, die aus dem Rahmenkredit «Humanitäre Hilfe» der Nothilfe zugewiesen werden, wird gegenüber der Botschaft 2017–2020 von 66 Prozent auf ungefähr 80 Prozent erhöht. Die Ausrichtung von Nothilfe kann entweder direkt durch die DEZA erfolgen oder indirekt über NGO oder über multilaterale Organisationen (Anhang 5) wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und das Welternährungsprogramm (WFP).
Die Katastrophenvorsorge setzt bezüglich Naturkatastrophen auf Präventionsmassnahmen (solide Bauweise und Bauen ausserhalb von Gefahrenbereichen; Schutzbauten) und Vorsorgemassnahmen (Krisenmanagementstrukturen, Frühwarnsysteme). Nach einer Naturkatastrophe oder einem bewaffneten Konflikt wird mit dem Wiederaufbau begonnen. Um zu verhindern, dass Naturkatastrophen humanitäre oder finanzielle Krisen auslösen, setzt sich die Schweiz für einen proaktiven Umgang mit den Folgen von Naturkatastrophen ein. Präventions- und Wiederaufbaumassnahmen behalten bei kurzfristigen Aktionen zwar ihr weltweites Mandat, richten sich aber hauptsächlich auf die vier Schwerpunktregionen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit des EDA aus.
In Kontexten langanhaltender Krisen wird ein besonderer Schwerpunkt auf Synergien zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung gelegt.
Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (02.05.2019)