Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 51 Seiten

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ausserdem für ein wirksameres und effizienteres Management der multilateralen Organisationen ein. Einen Fokus setzt die Schweiz ausserdem bei den Reformen zur Stärkung und Förderung internationaler Regeln und Normen sowie bei der verbesserten Koordination der Tätigkeiten verschiedener Organisationen, um in den Entwicklungsländern eine grössere Wirkung zu entfalten.

Sektorübergreifende Ansätze

Zur wirksamen Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung, beispielsweise Migration oder Klimawandel, wird die IZA verstärkt auf sektorübergreifende Ansätze setzen. Aktionen, die mehrere SDG und mehr als einen Sektor einbeziehen, erhöhen die Wirksamkeit und werden deshalb gestärkt. Zum Beispiel beschränkt sich die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit nicht auf das Gesundheitswesen, sondern beinhaltet auch Massnahmen betreffend Lebensmittelqualität (Pestizide), Luftverschmutzung, Wasserqualität oder eine gesunde Wohnumgebung.

Kohärenz zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit

Eine optimale Investition bekämpft die strukturellen Faktoren, die für Fragilität und eine geringe Resilienz verantwortlich sind, und sorgt so dafür, dass keine Nothilfe erforderlich wird. Im Sinne einer Stärkung der Zusammenarbeit zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit wird bei langwierigen Krisen ein intensiveres Engagement der Entwicklungszusammenarbeit des EDA erwogen, wenn die Bedingungen dies erlauben, womit mehr humanitäre Ressourcen für die Nothilfe frei werden. Zur Steigerung der Resilienz der Länder und der Bevölkerung gegenüber Schocks und Krisen setzt die IZA auf eine enge Verbindung (Nexus) zwischen den verschiedenen Instrumenten der IZA (Ziff. 3.1), insbesondere bei lang anhaltenden Krisen.

Der Bedarf an Nothilfe hängt von unvorhersehbaren Ereignissen ab (Katastrophen, Krisen usw.), was eine genaue Planung schwierig macht. Aus diesem Grund wurde 2013 ein durchlässiges System zwischen den beiden Rahmenkrediten «Humanitäre Hilfe» und «Entwicklungszusammenarbeit» geschaffen. Die Möglichkeit, zwischen den beiden Rahmenkrediten Überweisungen bis zu maximal 120 Millionen Franken zu tätigen, wird im Zeitraum 2021-2024 beibehalten (Ziff. 3.4).

Gutes Risikomanagement

Die IZA handelt gemäss Weisungen vom 24. September 2010 über die Risikopolitik des Bundes59. Sie verfügt über spezifische Instrumente, um die Risiken im Zusammenhang mit ihrem Auftrag zu identifizieren, zu messen, zu verringern und zu überwachen. Die Anwendung der Richtlinien zum Risikomanagement und zur Bekämpfung von Unregelmässigkeiten, das Audit von Projekten und Programmen, ein wirksames internes Kontrollsystem sowie die systematische Überprüfung der Verwaltungsabläufe tragen zur Risikominderung bei. Regelmässige unabhängige Analysen und der Austausch mit den Schweizer Vertretungen vor Ort dienen dazu, die Arbeitsmodalitäten zu prüfen und wenn nötig anzupassen, um die Risiken möglichst gering zu halten. Neben den Risiken, die mit der Durchführung der Programme zusammenhängen, misst der Bundesrat auch dem Risikomanagement bei der Sicherheit von Mitarbeitenden und Partnerorganisationen im Ausland grosse Bedeutung bei.

Qualitativ hochstehende wissenschaftliche Forschung zu den Auswirkungen der IZA

Über 100 externe unabhängige Evaluationen werden jedes Jahr für das EDA und das WBF durchgeführt, um den Impakt, die Wirksamkeit, die Effizienz und die Dauerhaftigkeit der IZA-Programme zu messen (Ziff. 1.3). Die Berücksichtigung der Erkenntnisse aus früheren Projekten und eine selbstkritische Haltung werden weiterhin im Zentrum der IZA stehen. Verstärkt wird die wissenschaftliche Evaluation mittels Wirksamkeitsstudien mit einem besonderen Augenmerk auf Publikationen, die von internationalen Experten geprüft werden, damit mehr wissenschaftlich fundiertes Wissen zur Verfügung steht. So kann die IZA mittel- und langfristig noch besser gesteuert werden. Die Schweiz misst das Erreichen ihrer Ziele und deren Beitrag zur Umsetzung der SDG anhand international anerkannter Methoden und Verfahren. Die Durchführung der Programme und Projekte wird sorgfältig überwacht, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Mittel wie vorgesehen eingesetzt und die angestrebten Ergebnisse erzielt werden.

3 Umsetzung

3.1 Instrumente

3.1.1 Humanitäre Hilfe (EDA)

Der humanitäre Auftrag der Schweiz ist universell (ohne geografische Einschränkungen). Bei der humanitären Hilfe steht das Leben der von Krisen, Gewaltsituationen, bewaffneten Konflikten und

59 BBl 2010 6549 Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (02.05.2019)