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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Verordnung über Getränke AS …

Anhang 9 (Art. 69 Abs. 4, 72, 74 Abs. 1 und 2, 75 Abs. 5 sowie 86 Abs. 1)

Zulässige önologische Verfahren und Behandlungen sowie ihre Grenzen und Bedingungen

Tabelle, Nr. 10, 51, 53 bis 58

Nr. Önologische Verfahren Bedingungen für die Verwendung Grenzwerte für die Anwendung

10 Klärung durch einen oder mehrere der folgenden Für die Behandlung von Wein beläuft sich

önologischen Stoffe, die im Önologischen Kodex der Grenzwert der Verwendung von Chitosan der Internationalen Organisation für Rebe und Wein auf 100 g/hl.

festgelegt sind: Für die Behandlung von Wein beläuft sich

– Speisegelatine der Grenzwert der Verwendung von Chitin-

– Proteine pflanzlichen Ursprungs aus Weizen, Glucan auf 100 g/hl.

Erbsen oder Kartoffeln

– Hausenblase Für die Behandlung von Traubenmost sowie

– Kasein und Kaliumkaseinate von Weiss- und Roséwein beläuft sich der

– Eieralbumin Grenzwert der Verwendung von Hefeprotei-

– Bentonit nextrakten auf 30 g/hl, für die Behandlung

– Siliziumdioxid in Form von Gel oder kolloidaler von Rotwein auf 60 g/h.

Lösung

– Kaolinerde

– Tannin

– aus Aspergillus niger gewonnenes Chitosan

– aus Apergillus niger gewonnenes Chitin-Glucan

– Hefeproteinextrakte

51 Verwendung von L-Weinsäure, DL-Apfelsäure, L- Zur Säuerung von Traubenmost und Wein. Die Säuerung von Traubenmost und Wein

Apfelsäure oder Milchsäure. darf bis zu einem Höchstwert von 54 meq (4 g/l), das heisst 1,5 g/l bei Traubenmost und 2,5 g/l bei Wein, durchgeführt werden.