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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …
Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten
(mg/l oder
mg/kg)
E 200 - E Sorbinsäure - Kaliumsorbat; 1500 Ausgenommen Obst und Gemüse, kandiert, kristallisiert oder glasiert Fussnote: (1) Die 219 Benzoesäure - Benzoate; p- Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden.; (2) Die Höchst-
Hydroxybenzoate menge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie Säure.; (5) E 214–E 219: höchstens 300 mg/kg an p-Hydroxybenzoaten (PHB).
E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 50 Nur Süsswaren auf der Basis von Glucosesirup (nur als Restgehalt aus dem Glucosesi-228 rup) Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und beziehen sich auf
die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.
E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 100 Nur Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitronenschalen, kandiert, kristallisiert oder 228 glasiert Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und beziehen sich
auf die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.
E 297 Fumarsäure 1000 Nur Zuckerwaren
E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 800 Nur kandierte Früchte Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombina-341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate tion verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.
E 450–E
452
E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 5000 Nur Zuckerwaren, ausgenommen kandierte Früchte Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe 341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate können einzeln oder in Kombination verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird E 450–E berechnet als P2O5.
452
E 405 Propylenglycolalginat 1500 Nur Zuckerwaren
E 425 Konjak E 425 darf nicht in Gelee-Süsswaren verwendet werden
E 426 Sojabohnen-Polyose 10000 Nur Gelee-Süsswaren, ausser Gelee-Süsswaren in Minibechern
E 432–E Polysorbate 1000 Nur Zuckerwaren Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination 436 verwendet werden.
E 442 Ammoniumphosphatide 10000 Nur Süsswaren auf Kakaobasis
E 445 Glycerinester aus Wurzelharz 320 Nur zum individuellen und/oder für Werbezwecke bestimmten Bedrucken von Süss-
waren mit hartem Überzug
E 459 Beta-Cyclodextrin GHP Nur Lebensmittel in Form von Komprimaten und Dragées
E 473–E Zuckerester von Speisefettsäu- 5000 Nur Zuckerwaren
474 ren, Zuckerglyceride
E 475 Polyglycerinester von Speise- 2000 Nur Zuckerwaren
fettsäuren