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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 200 - E Sorbinsäure - Kaliumsorbat; 1500 Ausgenommen Obst und Gemüse, kandiert, kristallisiert oder glasiert Fussnote: (1) Die 219 Benzoesäure - Benzoate; p- Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden.; (2) Die Höchst-

Hydroxybenzoate menge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie Säure.; (5) E 214–E 219: höchstens 300 mg/kg an p-Hydroxybenzoaten (PHB).

E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 50 Nur Süsswaren auf der Basis von Glucosesirup (nur als Restgehalt aus dem Glucosesi-228 rup) Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und beziehen sich auf

die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.

E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 100 Nur Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitronenschalen, kandiert, kristallisiert oder 228 glasiert Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und beziehen sich

auf die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.

E 297 Fumarsäure 1000 Nur Zuckerwaren

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 800 Nur kandierte Früchte Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombina-341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate tion verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.

E 450–E

452

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 5000 Nur Zuckerwaren, ausgenommen kandierte Früchte Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe 341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate können einzeln oder in Kombination verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird E 450–E berechnet als P2O5.

452

E 405 Propylenglycolalginat 1500 Nur Zuckerwaren

E 425 Konjak E 425 darf nicht in Gelee-Süsswaren verwendet werden

E 426 Sojabohnen-Polyose 10000 Nur Gelee-Süsswaren, ausser Gelee-Süsswaren in Minibechern

E 432–E Polysorbate 1000 Nur Zuckerwaren Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination 436 verwendet werden.

E 442 Ammoniumphosphatide 10000 Nur Süsswaren auf Kakaobasis

E 445 Glycerinester aus Wurzelharz 320 Nur zum individuellen und/oder für Werbezwecke bestimmten Bedrucken von Süss-

waren mit hartem Überzug

E 459 Beta-Cyclodextrin GHP Nur Lebensmittel in Form von Komprimaten und Dragées

E 473–E Zuckerester von Speisefettsäu- 5000 Nur Zuckerwaren

474 ren, Zuckerglyceride

E 475 Polyglycerinester von Speise- 2000 Nur Zuckerwaren

fettsäuren