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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Zusatzstoffverordnung AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 961 Neotam 65 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 500 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:

(11)a Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.

E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

E 964 Polyglycitolsirup 200000 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte

05.2 Sonstige Süsswaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüsswaren

Gruppe II Farbstoffe GHP GHP Fussnote: (72) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 70 mg/kg.

Abweichend von dieser Vorschrift beträgt der Höchstgehalt in Kleinstsüsswaren 40 mg/kg.

Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter 200 Nur kandierte Früchte und kandiertes Gemüse Fussnote: (72) Höchstgehalt an Alumi-

Höchstmengenbeschränkung nium aus allen Aluminiumlacken: 70 mg/kg. Abweichend von dieser Vorschrift beträgt der Höchstgehalt in Kleinstsüsswaren 40 mg/kg.

Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter 300 Ausgenommen kandierte Früchte und kandiertes Gemüse Fussnote: (25) Bei den

Höchstmengenbeschränkung Farbstoffen E 122 und E 155 darf die Menge 50 mg/kg oder mg/l nicht übersteigen.; (72) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 70 mg/kg. Abweichend von dieser Vorschrift beträgt der Höchstgehalt in Kleinstsüsswaren 40 mg/kg.

Gruppe IV Polyole GHP Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf

Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis

Gruppe IV Polyole GHP Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte kristallisierte Früchte Gruppe IV Polyole GHP Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süsswaren auf Kakao-

oder Trockenfruchtbasis

Gruppe IV Polyole GHP Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süsswaren auf Stärke-

basis

Gruppe IV Polyole GHP Nur ohne Zuckerzusatz