Vorlage
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 261Fedlex · Vorlage
Zusatzstoffverordnung AS …
Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten
(mg/l oder
mg/kg)
E 961 Neotam 65 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 500 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte Fussnote:
(11)a Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.
E 969 Advantam 20 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
E 964 Polyglycitolsirup 200000 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte
05.2 Sonstige Süsswaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüsswaren
Gruppe II Farbstoffe GHP GHP Fussnote: (72) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 70 mg/kg.
Abweichend von dieser Vorschrift beträgt der Höchstgehalt in Kleinstsüsswaren 40 mg/kg.
Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter 200 Nur kandierte Früchte und kandiertes Gemüse Fussnote: (72) Höchstgehalt an Alumi-
Höchstmengenbeschränkung nium aus allen Aluminiumlacken: 70 mg/kg. Abweichend von dieser Vorschrift beträgt der Höchstgehalt in Kleinstsüsswaren 40 mg/kg.
Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter 300 Ausgenommen kandierte Früchte und kandiertes Gemüse Fussnote: (25) Bei den
Höchstmengenbeschränkung Farbstoffen E 122 und E 155 darf die Menge 50 mg/kg oder mg/l nicht übersteigen.; (72) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 70 mg/kg. Abweichend von dieser Vorschrift beträgt der Höchstgehalt in Kleinstsüsswaren 40 mg/kg.
Gruppe IV Polyole GHP Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf
Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis
Gruppe IV Polyole GHP Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte kristallisierte Früchte Gruppe IV Polyole GHP Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süsswaren auf Kakao-
oder Trockenfruchtbasis
Gruppe IV Polyole GHP Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süsswaren auf Stärke-
basis
Gruppe IV Polyole GHP Nur ohne Zuckerzusatz