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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 961 Neotam 65 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süsswaren auf Stärke-

basis

E 961 Neotam 65 Nur ohne Zuckerzusatz hergestellte, stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen E 961 Neotam 200 Nur ohne Zuckerzusatz hergestellte Kleinstsüsswaren zur Erfrischung des Atems E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 500 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Produkte auf Kakao-

oder Trockenfruchtbasis Fussnote: (11)a Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent

E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 500 Nur Süsswaren ohne Zuckerzusatz Fussnote: (11)a Die Mengen werden berechnet als

Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.

E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 1000 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Brotaufstriche auf

Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis Fussnote: (11)b: Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.

E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 1000 Nur brennwertverminderte oder ohne Zuckerzusatz hergestellte Süsswaren auf Stärke-

basis Fussnote: (11)a Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.

E 962 Aspartam-Acesulfamsalz 2500 Nur ohne Zuckerzusatz hergestellte Kleinstsüsswaren zur Erfrischung des Atems

Fussnote: (11)a Die Mengen werden berechnet als Acesulfam-K-Äquivalent; (49) Die Verwendungshöchstmengen werden von den Verwendungshöchstmengen seiner Bestandteile Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950) abgeleitet.; (50) Bei der Verwendung von Aspartam-Acesulfamsalz allein oder gemeinsam mit E 950 oder E 951 dürfen die für E 950 oder E 951 vorgeschriebenen Höchstmengen nicht überschritten werden.