Vorlage
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 458Fedlex · Vorlage
Art. 103 Abs. 1 Bst. c und ebis
1Dem Importeur werden im Zusammenhang mit der Einfuhr folgende Gebühren und Kosten in Rechnung gestellt:
c. die Kosten für Laboruntersuchungen nach Artikel 64 Absätze 2 und 3;
ebis. die Kosten, die durch vorübergehend zu treffende Schutzmassnahmen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e verursacht werden;
Art. 107 Abs. 2
2Einsprachen und Beschwerden im Geltungsbereich der Lebensmittelgesetzgebung richten sich nach den Artikeln 67–71 LMG.
Art. 109 Abs. 4
4Vorbehalten bleibt Artikel 37 LMG.
II
Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Ueli Maurer
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr