Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
nung sind nur noch Erzeugnisse zum Ersatz einer ganzen Tagesration zugelassen. Die gesundheitsbezogenen Angaben sind auf solchen Produkten nicht zugelassen (Art. 35b VLBE).
Gesundheitsbezogene Angabe über Lactulose, Kreatin und Lactitol wurden neu aufgenommen. Diese gesundheitsbezogenen Angaben wurden von der Verordnung (EU) Nr. 432/20122, der Durchführungsverordnung (EU) 2017/6723 und der Durchführungsverordnung (EU) 2017/6764 übernommen.
Die gesundheitsbezogenen Angaben über Beta-Glucan aus Gerste und Docosahexaensäure DHA wurden im Anhang 14 wieder integriert (Verordnungen (EU) Nr. 440/20115 und 1048/20126).
Zudem wurde die gesundheitsbezogenen Angabe über Hafer-Beta-Glucan zur Harmonisierung mit den Verordnungen (EU) Nr. 1160/20117 ergänzt. Die Verwendungsbedingungen für die Gesundheitsbezogene Angabe über Linolsäure wurden korrigiert. Der Eintrag zu Vitamin D betrifft nur die französische Fassung.
III. Auswirkungen
1. Auswirkungen auf den Bund
Keine
2. Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Keine
3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Es wurden verschiedene Erleichterungen aufgenommen für Betriebe, die Lebensmittel offen in Verkehr bringen. Zudem sollen Betriebe, die Anpassungen der Rezeptur vornehmen, um den Zucker- und Salzgehalt zu reduzieren, die Möglichkeit haben, im Zusammenhang mit dem betreffenden Lebensmittel darauf hinzuweisen.
2Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern, ABl. L 136 vom 25.5.2012, S. 1.
3Durchführungsverordnung (EU) 2017/672 der Kommission vom 7. April 2017 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012, ABl. L 97 vom 8.4.2017, S. 24.
4Durchführungsverordnung (EU) 2017/676 der Kommission vom 10. April 2017 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012, ABl. L 98 vom 11.4.2017, S. 1.
5Verordnung (EU) Nr. 440/2011 der Kommission vom 6. Mai 2011 über die Zulassung bzw. Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern, ABl. L 119 vom 7.5.2011, S. 4.
6Verordnung (EU) Nr. 1048/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos, ABl. L 310 vom 9.11.2012, S. 38.
7Verordnung (EU) Nr. 1160/2011 der Kommission vom 14. November 2011 über die Zulassung bzw. Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos, ABl. L 296 vom 15.11.2011, S. 26.
Erläuterung zur Änderung der4