Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

 Analog zur EU sollen verbindliche Methoden zur Kontrolle des Gehalts an Kontaminanten aus der

Herstellung von Gelatine und Kollagen eingeführt werden. Hierfür wird auf das Europäische Arzneimittelbuch verwiesen.

Anhang 11

In Anlehnung an die Verordnung (EU) 2017/215813 werden in Anhang 11 Richtwerte für Acrylamid sowie die Anforderungen an die Probenahmen und Analysen eingeführt. Die vor über einem Jahrzehnt eingeführten Massnahmen zur Reduktion des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln werden somit durch Zielwerte unterstützt. Das BLV wird die Minimierungsmassnahmen in einem Informationsschreiben aufnehmen und sicherstellen, dass sie in den betroffenen Branchenleitlinien aufgenommen werden. Gegenwärtig bezieht sich Anhang 11 nur auf Acrylamid. Es ist jedoch möglich, diesen um weitere Kontaminanten zu ergänzen.

III. Auswirkungen

1. Auswirkungen auf den Bund

Keine.

2. Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden

Keine.

3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Mit den vorgesehenen Änderungen wird das schweizerische Recht an das EU-Recht angepasst. Dies erleichtert den Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU, indem für beide Märkte nach einheitlichen Vorgaben produziert werden kann.

Durch die Einführung von Richtwerten für Acrylamid werden bestimmte Lebensmittelbetriebe dazu verpflichtet, diesen Aspekt in den Prozesskontrollen einzubeziehen. Zahlreiche Betriebe haben dies im Rahmen ihres Selbstkontrollkonzepts bereits umgesetzt. Aus diesem Grund ist kaum Mehraufwand zu erwarten.

IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 854/2004, ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 27, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2017/1980, ABl. L 285 vom 1.11.2017, S. 8.

13 Verordnung (EU) 2017/2158 der Kommission vom 20. November 2017 zur Festlegung von Minimierungsmassnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln, ABl. L 304 vom 21.11.2017, S. 24. Erläuterung zur Änderung der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (VHK, Kontaminantenverordnung)