Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Erläuterungen zur

Änderung der Verordnung über die Hygiene bei der

Milchproduktion

(VHyMP)

I. Ausgangslage

In Vergangenheit stellte sich bei der Milchproduktion häufig die Frage, ob aus Sicht der Lebensmittelsicherheit zwingend ein zweimaliges Melken vorgeschrieben werden soll. Auf Grund der Präzisierung der Definition von Milch in der Verordnung über tierische Lebensmittel (VLtH, SR 817.022.108) ergibt sich auch in der VHyMP ein Anpassungsbedarf.

II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 10 Abs. 1 Bst. h

Die Definition von Milch in Artikel 32 Absatz 1 VLtH wird mit der laufenden Revision angepasst. Es wird konkretisiert, dass Milch das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion eines oder mehrerer Tiere der Säugetierarten nach Artikel 2 Buchstabe a VLtH sei.

Die Forderung, dass nur Milch von Kühen abgegeben werden darf, welche mindestens zweimal pro Tag gemolken werden, ist lebensmittelrechtlich obsolet. Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe h der VHyMP ist deshalb zu streichen.

III. Auswirkungen

1. Auswirkungen auf den Bund

Keine

2. Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden

Keine

3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Keine.

IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

Erläuterung zur Änderung der Verordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion