Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS)
Entwurf vom 03.04.2019
1 Ausgangslage
Die Schweiz hat sich im bilateralen Landwirtschaftsabkommen1 zwischen der Schweiz und der EU verpflichtet, inhaltlich mit der EU gleichwertige Ein- und Durchfuhrbedingungen für Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten zu erlassen (Anhang 11 des Landwirtschaftsabkommens). Im Veterinärbereich werden die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU als gemeinsamer Veterinärraum betrachtet, indem Grenzkontrollen, die in Mitgliedstaaten der EU stattfinden, in der Schweiz anerkannt werden und umgekehrt.
Zur Aufrechterhaltung der inhaltlichen Gleichwertigkeit muss die Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS) angepasst werden. Der Grund dafür ist die neue Importkontrollgesetzgebung der EU im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/6252 (nachfolgend EU-Kontrollverordnung). Die neuen Bestimmungen gelten in der EU ab dem 14. Dezember 2019.
Im Übrigen sollen einige Artikel neu formuliert, Verantwortlichkeiten klarer definiert und in bestimmten Bereichen eine grössere Flexibilität gewährt werden.
Zudem müssen aufgrund der Totalrevision der Lebensmittelgesetzgebung per 1. Mai 2017 Verweise aktualisiert werden. Dies betrifft den Ingress sowie die Artikel 3, 31, 51 Abs. 4, 72 Abs. 1 Bst. c, 107 Abs. 2 und 109 Abs. 4.
2 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Art. 3 Abs. 1
Aufgrund der Totalrevision des Lebensmittelrechts wird der Verweis auf die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung3 (LGV) aktualisiert und die Verordnung4 über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung neu aufgenommen.
1 SR 0.916.026.81
2Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, ABl. L 95 vom 7.4.2017